http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0110
Bis kurz vor dem Fritscheneck begleitet uns rechts und links der Grenze
der Staatswald-Distrikt Brandeck, im unteren Teil ist der Verlauf parallel
zum Turmweg. „Am Fichtenbüschle" hieß hier ein Gewann auf der Seite
von Ohlsbach. Als Zahlenfolge finden wir die Durchzählung der Gem. Zell-
Weierbach sowie die des Distrikts Brandeck (Staatswald). Das ehemalige
Hofgut des Fritsch (Hanns Fritsch, von Riedle) später des Rohr wurde in
den 1840er Jahren aufgeforstet.
Südlich vom Fritscheneck erhalten die Steine neben der Staatswald-Zählung
im Westen auf Ohlsbacher Seite fortlaufende Nummern des Stiftswaldes
der Evangel. Kirchenschaffnei Rheinbischofsheim im Zinken Hinterohlsbach
(Distr. II Kriegshalde). K R auf diesen Steinen bedeutet Kirchenschaffnei
Rheinbischofsheim.
Unweit westlich des Signalpunkts am Fritscheneckrücken steht nun der
Adlerstein N 40 (Abb. 17). Im Staatswald auf der Gemarkung von Zell-
Weierbach liest man auf älteren Karten „Am Bühlergrund" („Bühlers
Grund").
Bei den nächsten erhaltenen Adlersteinen N 36 (Abb. 18), N 35 haben wir
rechts des Grenzverlaufes Zeller Privatwaldungen im Gewann „Winterwald
" (früher „des Fritschen Winterwald"), dem die „Gellertshalde" folgt.
Hier reihen sich zahlreiche Eigentumssteine der Privatwaldungen besonders
dicht aneinander. Das hohe Ausmaß der Zersplitterung gerade auf
Zell-Weierbacher Gemarkung kommt in der durchschnittlichen Fläche von
nur 0,17 ha je Waldparzelle (1968) zum Ausdruck. Auf der Seite von Hinterohlsbach
sind wir jetzt im Gemeindewald-Distrikt IV Henne(n)loch von
Ohlsbach.
Die Adlersteine N 33, N 32 und N 31 (Abb. 19 + 20) stehen auf der Grenze
zwischen dem Gewann „Bühlhof" (Kleinprivatwald von Zell-Weierbach)
und dem Wußlerswald (Distrikt IXa der Kirchenschaffnei Rheinbischofsheim
). (Leider wurde N 31 kurze Zeit nach der fotograf. Aufnahme durch
Zement verunstaltet.) Der „Bielhof" gehörte in österreichischer Zeit zum
Riedle.
Am Hohen Bühl (Prälatenkopf) (Trigonometr. Punkt — = Gemarkungsgrenzstein
Nr. 212 von Zell-Weierbach = N 30) grenzt an den Wußlerswald
der Distr. I Schindelhof des gleichen Stiftswaldes. Aus der Beschreibung
der Dreieckspunkte von 1863: Prälatenkopf — „behauener Sandstein
, an welchem mehrere alte Jahreszahlen aber nicht mehr leserlich
und 2 alte Wappen eingehauen sind." (Wappen von N 30).
Der Adlerstein N 29 trennt den Stiftswald vom Gewann „Bühlhof".
Der folgende Stein N 28 schließt mit seiner Südseite jetzt an einen weiteren
Distrikt (Nr. II) des Gemeindewaldes von Ohlsbach, den Riesenwald
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