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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 159
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0161
Pächter erhalten wir erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts. Um von der
Bevormundung durch Hirsau loszukommen, wandten sich um diese Zeit
die Reichenbacher Mönche verstärkt ihrem Landesherrn zu, dem Markgrafen
von Baden, der zusammen mit dem Grafen von Eberstein das Amt
des Vogtes über das Kloster ausübte. Markgraf Bernhard I., ein tatkräftiger
Fürst, der sich eifrig um die Verwaltung seines Landes kümmerte,
verfügte auf einer Tagung in Baden-Baden, daß der Prior von Reichenbach
ein Verzeichnis aller Einkünfte des Klosters aus Nutzungen, Renten
und Gefällen aufstelle, seien es Geldzahlungen oder Naturallieferungen,
und daß er jährlich in der Fastenzeit Rechenschaft über die Einkünfte
und Ausgaben des Klosters ablege.21 Veranlaßt durch diese Forderung und
wohl auch mitbedingt durch die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung
, machten sich die Prioren daran, in einzelnen größeren Zeitabschnitten
die geforderte Aufstellung anzufertigen. Dies war keine private
Arbeit. Es wirkten mit der Prior, der Schaffner als der örtliche Verwalter
der Güter, die Hubrichter als die Vertreter der Pächter sowie die staatliche
Behörde, vertreten durch den Vogt sowie später durch die Zwölfer. An
Hand der alten Verzeichnisse wurde der jeweilige Besitzstand überprüft
und die Inhaber, die Art und Höhe ihres vom Kloster geliehenen Besitzes
sowie die Art und Höhe ihrer Abgaben festgestellt. Die Aufstellungen
sind demnach amtlich beglaubigte Verzeichnisse der Liegenschaften des
Klosters zu einer bestimmten Zeit.

Das älteste Verzeichnis der Reichenbachschen Güter in Achern enthält das
Urbar von 1427.22 Seine Angaben sind allerdings noch unvollständig und
ungenau. Umfassend und systematisch ist erst das Zinsbuch von 152923
angelegt. Es gibt nicht nur den Besitzstand zu dieser Zeit an, sondern enthält
auch die Hubordnung, in der die Rechtsverhältnisse zwischen dem
Kloster und den Pächtern festgelegt sind. Sie wurde in die „Erneuerung"
von 158524 übernommen, ebenso die Art, die Besitzverhältnisse zu beschreiben
. Dieses System wurde auch von der herzoglichen Kammer von Stuttgart
beibehalten, nachdem der Herzog von Württemberg 1595 das Kloster besetzt
, 1603 die Mönche vertrieben und es 1605 seinem Staate einverleibt
hatte. Im Auftrag der Kammer wurden die „Erneuerungen" von 165025
und 168026 durchgeführt. Die letzte umfassende Zusammenstellung des
Reichenbachschen Besitzes in Achern enthält die „Erneuerung" von 1766.27
Was danach mit ihm geschah, läßt sich nicht feststellen. Vermutlich wurde

21 GLA Reichenbacher Kopialbuch 182, Nr. 10.

22 Hauptstaatsarchiv Stuttgart Klosterreichenbach Geistliches Lagerbuch, Bd. 1824.

23 Zinsbuch des Gotteshauses Reichenbach über das Amt Achern. GLA 66 112 15.

24 Erneuerung über die Zins und Gülten im Amt Achern fallend. GLA 66 112 17.

25 Acherer Erneuerung über die Zins und Gülten dem Gotteshaus Reichenbach zugehörig. GLA 66 112 20.

26 Reichenbachs Erneuerung über die Gefälle im Landgericht Achern. GLA 66 112 24.

27 Erneuerung über des Klosters Reichenbach jährliche Zinsen ... im Landgericht Achern. GLA 66
112 26.

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