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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 160
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er veräußert. Die letzte Zeitangabe, allerdings ohne weitere Ausführungen,
stammt von 1790. Der Umfang des Reichenbachschen Besitzes in Achern
blieb im großen und ganzen während der folgenden Jahrhunderten unverändert
. Neues kam später wohl nicht mehr dazu, aber es ging davon
verloren, denn wenn bei der Abfassung der „Erneuerungen" die alten
Verzeichnisse verlesen wurden, mußte man oft von einzelnen Stücken
feststellen „nicht gefunden". Sie waren inzwischen unbemerkt in andern
Besitz übergegangen.

Nie wird angegeben, auf Grund welcher Tatsachen die einzelnen Liegenschaften
dem Kloster gehören bez. es das Recht hat, die festgesetzten Abgaben
einzuziehen. Ebenso wenig ist der Grund für ihre jeweilige Höhe
durchschaubar. Auf keinen Fall kann man aus der Höhe einen Schluß
auf die Größe der Liegenschaft machen. Trotz Änderung in der Landwirtschaft
und Entwertung des Geldes im Laufe der Zeit blieben die
anfangs festgelegten Sätze unverändert. Es handelt sich bei den Abgaben
um einen „ewigen Zins", der sowohl nach Art wie auch nach Umfang
für immer gleich bleiben mußte. Nur an den rechtlichen Bestimmungen
traten im späten 17. und 18. Jahrhundert Weglassungen ein, vermutlich
weil sie dem Staatsgedanken des Absolutismus nicht mehr entsprachen
oder dem kritischen Denken der Aufklärung nicht mehr standhielten.

Das Urbar von 1427 enthält das älteste Verzeichnis des Reichenbachschen
Besitzes in Achern. Es ist nicht im Original vorhanden, sondern nur in
einer Abschrift aus dem 18. Jahrhundert. Angelegt wurde es von dem
damaligen Prior Wolf Mayser „aus den alten Büchern und mit guter
Kundschaft aller ehrbaren Leute". Damals besaß Reichenbach hier 27
Güter. Von ihnen werden genannt die Namen der Pächter sowie die Abgaben
. Zu diesen gehören die Schnittpfennige, gewöhnlich 4, die von allen
an Stelle des einen Tages Frondienst zur Erntezeit entrichtet werden
müssen. Hinzu kommt der „Fall", das Recht des Klosters, beim Tode des
Pächters das Besthaupt, das beste Stück Vieh im Stall, oder sofern kein
Vieh vorhanden ist, das beste Kleid sich anzueignen.

Das Wort Huben, das in den Schenkungsurkunden der Gründerzeit vorkommt
, findet sich kaum noch. Die wirtschaftlichen Verhältnisse haben
sich geändert. Geblieben sind nur noch die überkommenen Namen wie
Hubhof und Huber bez. Hübner. Als Hübner wird fortan jeder bezeichnet
, der vom Kloster ein Gut zu Lehen hat oder ihm Zins zahlt.

Seit dem 11. Jahrhundert fingen die Grundherren an, auf die Eigenwirtschaft
ihrer Fronhöfe zu verzichten. Darum konnten nun auch die
Frondienste abgelöst werden. Die Güter wurden aufgeteilt, die Liegenschaften
immer mehr zerstückelt. Aus dem einst persönlichen Verhältnis
des Herrn zu seinem Huber wurde ein reines Pachtverhältnis, aus der

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