Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 172
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0174
Dietrich IV. (1302—1323), im Jahre 1302 an der Leutkirche ein Klösterlein von
gottgeweihten Jungfrauen gegründet, genannt die Klause. Martinskirche und
Klause lagen damals außerhalb der Stadt. Bei diesen Klausnerinnen blühte die
elsässische Mystik, deren Mittelpunkt Straßburg war. Die Mystiker schufen
einen religiösen Höhepunkt weitum, vor allem durch den berühmten Mystiker
Rulmann Merswin in Straßburg.

Die Gengenbacher Klausnerinnen fühlten sich indes bald in ihrer schutzlosen
Unterkunft bei der Kirche außerhalb der geschlossenen Stadt durch die zahlreichen
Fehden jener Tage bedroht und in ihren religiösen Übungen gehemmt.
Deshalb verließen sie schließlich die Klause und zogen sich wieder ins Elsaß
zurück.

Zur Neuanregung des religiösen Lebens in Gengenbach veranlaßte nun Lambert
1359 die Meisterin Anna von Zabern, die Klause wieder aufzurichten Da
begann dann die Blütezeit der religiösen Mystik in Gengenbach. Jedoch zeigte
es sich etwa 30 Jahre später, daß tatsächlich die Lage für ein solches klosterähnliches
Zentrum nicht glücklich gewählt war. Noch zur Zeit, in der Lambert
als Fürstbischof in Bamberg wirkte, wurde die Frauenklause bei einem militärischen
Vorgehen der Straßburger gegen die Stadt Gengenbach 1395 von jenen
verbrannt. Man zog die Folgerungen daraus und baute den verwüsteten Kirchenanbau
nicht wieder auf. Die ehemaligen Türgewände und andere Relikte
wurden zugemauert. Sie sind aber heute an der Außenwand der Martinskirche
noch zu sehen, und man fragt sich verwundert, was denn wohl diese seltsamen
Bauspuren zu bedeuten hätten.

Da Lambert sein Leben lang lerneifrig blieb, war er für die Gengenbacher
Schulen stets besorgt. Die Schule war damals eine rein kirchliche Angelegenheit
. Zu seiner Zeit erfahren wir die ersten sicheren Nachrichten über den Elementarunterricht
in Gengenbach. Er bestellte nach dem Ausscheiden des früheren
Schulleiters im Jahre 1355 den Meister Johannes Bletz „zum Adler" als
neuen Schul-Meister von Gengenbach. Nur der Meister wurde vom Abt ernannt
. Wie bei den Handwerksmeistern mußte der Schul-Meister dann selbst
sich die nötige Zahl von Gehilfen besorgen und sie ausbilden. Die Beifügung
„zum Adler" verrät uns, daß er zugleich dort der Herbergsvater war. Wie alle
Fremden, die in klösterliche Dienste traten, mußte er sich mit Leib und Gut
zum Gotteshausmann machen, denn nach der Siedlungsverfassung durfte er
erst danach Mitbenützer der Allmende, der Weide, der Wälder, von Markt und
Wegen u. a. werden, worauf natürlich niemand verzichten konnte und wollte.
Die Rechte, die bei diesem Vorgang der zuvor Freie erwarb, hat der bürgerliche
Rat der Stadt nicht gerade gern gesehen. Mißhelligkeiten darüber zwischen
Rat und Abtei über deren Rechte focht Abt Lambert mit beharrlicher Entschiedenheit
durch und ließ z. B. 1357 durch ein Manngerichtsurteil die Klosterrechte
in einer genauen Formulierung von neuem in die Erinnerung zurückrufen
.

Auch Priester waren davon nicht ausgenommen, obgleich solche Fälle ja sehr
selten vorkamen. Am 15. 1. 1361 hat sich ein Priester namens Albert Klett von
Gengenbach vor dem Straßburger Curienrichter, dem Abt Lambert und dem
Convent des Klosters Gengenbach als Gotteshausmann übergeben. Durch einen
Eid wurden die Person und sein gesamtes Vermögen und alle Rechte daran einschließlich
von allem, was er noch zu Lebzeiten erwirbt, als Schenkung unter
Lebenden aus seiner Gewalt und aus seinen Händen dem anwesenden Abt
Lambert und seinem Convent übergeben. Diese hinwiederum verpachteten dies
alles wieder als Leibgeding dem Albert Klett zurück, aber nur auf seine Lebenszeit
als Nutznießer. Niemandem darf er etwas übergeben oder veräußern.

17a GLA, K, G-O-Z Spec. Nr. 915.

172


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0174