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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 173
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0175
60 Pfund Straßburger Denare sollen seinen Erben und 50 Pfund Denare als
Jahrtagsstiftung dem Kloster zufallen. Als jährliche Pachtgebühr sind 6 Denare
dem Kloster zu bezahlen. Als Zeichen der Übereignung übergab er dem Abt
einen Halm 18. Das alles ergab Einnahmen, wenn auch kleine, für den Klosterhaushalt
, worauf der Abt bei der finanziellen Schwäche der Abtei ganz besonders
achthaben mußte.

Bei Käufen und Verkäufen brauchte ein solcher ehedem Freier keine Gebühren
zu bezahlen und war der Stadt gegenüber steuerfrei. Das war ein Teil der Gegenleistung
für die Aufgabe der persönlichen Freiheit und des freien Eigentums
. Es wird wohl nicht häufig vorgekommen sein. Auch hierbei mußte der
Abt durch Ding- oder Manngerichtsurteile immer wieder seine Rechte wahren
i».

Im mittleren Kinzigraum waren es besonders die Herren von Geroldseck,
die ihren Besitz auf Kosten des Klosters Gengenbach, ihres Nachbarn, ausdehnen
wollten und dabei ihm Schwierigkeiten über Schwierigkeiten bereiteten
bei der Verleihung seiner Güter. Es gab ständig „stoesse, missehelle und
kriege", weil sie die Lehensinhaber nicht im ruhigen Genuß ihrer Lehen lassen
wollten. Auch hier war es dem Abt Lambert vorbehalten, die Streitfragen zu
bereinigen und dadurch für friedliche Zustände und ruhiges Nebeneinander im
Kinzigtal, das heißt auf seinem klösterlichen Herrschaftsgebiet, zu sorgen20.
Aber nicht nur die Geroldsecker beunruhigten das Kinzigtal, sondern auch das
Räuberunwesen nahm zu seiner Zeit dort überhand. Die Räuber traten in Banden
auf und hielten sich mit Vorliebe in den schwach geschützten geistlichen
Gebieten auf. Hier griff Lambert kräftig zu und vermochte den Belästigungen
durch solche unerwünschten Zeitgenossen ein Ende zu machen. Es fehlte auch
nicht an zahlreichen kleineren Strittigkeiten zwischen den adeligen Mannen
der Landschaft sowie unter Bürgern und Bauern. Hierbei wuchs seine Geschicklichkeit
als erfolgreicher Vermittler.

Die Gemeinde Ohlsbach hatte anscheinend keinen oder doch nur unzureichenden
Wald und hatte deshalb 1265 den abteilichen Riesenwald zu Lehen erhalten
vom damaligen Abt Hugo, der aus Ohlsbach stammte. Doch damit waren
anscheinend die Bedürfnisse der Ohlsbacher nicht völlig zu befriedigen. Abt
Lambert kam ihnen entgegen und verkaufte ihnen 12 ha vom genannten Riesenwald
21.

Immer wieder gab es Übergriffe oder Aufsässigkeiten der Gengenbacher
Schultheißen über ihre Zuständigkeit, so daß Abt Lambert die Rechte und
Pflichten des Schultheißen durch eine urkundliche Zusammenstellung mit dem
damaligen Schultheiß, dem Edelknecht Wilhelm von Burne, einem Bruder des
Abts, klarstellte. Das Schultheißenamt war ein abteiliches Lehen, aber zugleich
auch ein städtisches Amt, so daß es leicht zu Anlässen von Gegensätzlichkeiten
kommen konnte. Diese wollte Lambert für immer ausschalten. Allein für die
Dauer ist es auch durch diese Urkunde nicht gelungen 22.

Eine wichtige verfassungsmäßige Neuerung führte Lambert in der Stadtverwaltung
ein, deren nähere Umstände wir leider nicht kennen. Gengenbach war
damals die führende Stadt der Ortenau. Als Gengenbacher Stadtherr errichtete
er nach dem Vorbild von Straßburg und Offenburg um 1359 den sogenannten

18 GLA, K 30/61, Gengenbach Reichsstift, 15. I. 1361.

19 GLA, K B 2792 fol. 96 ff., 1357 ff.

20 GLA, K 30/109, Haslach vom 21. IX. 1360; Kop. Reichsstift Gengenbach 627, fol. 57 a vom
20. IX. 1360.

21 Urkunde im Ohlsbacher Gemeindearchiv.

22 GLA, K 30/71 vom 13. XII. 1363.

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