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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 175
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0177
Erlaß, daß die Städte der Pfandschaft (also auch Gengenbach und Zell a. H.)
außer dem Reichshofgericht noch dem bischöflichen Gericht in Straßburg als
Obergericht unterstehen sollten 24. Lambert als eine Art Untergebener scheint
sich mit Widerspruch zunächst zurückgehalten zu haben.

Im Jahre 1364 hat Papst Urban V. sich nach dem Tode des Bischofs Gerhard
von Speyer die Besetzung des dortigen Bischofsstuhles vorbehalten und das
Bistum Speyer dem „erwählten Bischof von Brixen Lampert" übertragen25.
Dasselbe erklärte Kaiser Karl IV. Trotzdem hatten sich bereits Schwierigkeiten
für Lambert ergeben, denn einige Domherren wählten den Domdekan
Eberhard von Randeck zum neuen Bischof. Als der vom Papst ernannte und
vom Kaiser bestätigte Lambert nach Speyer ziehen wollte, brachten es die
Dissidenten im Kapitel dahin, daß die Stadt ihm den Einzug verwehrte. Der
Kaiser hat dann als Schiedsrichter auf dem Fürstentag zu Prag am 20. 1. 1365
den Ausgleich durchgesetzt. Lambert sollte Bischof bleiben, den Bürgern vergeben
und etwaige Strafen wegnehmen. Die Gegner versöhnten sich mit ihm 26.
Der Kaiser forderte sie auf, dem neuen Bischof zu huldigen 27. Inzwischen hatte
der Kaiser zur weiteren Sicherheit den Bischof dem besonderen Schutze des
Erzbischofs Gerlach von Mainz anvertraut2S. Damit waren alle die vielen
Fragen, die im Zusammenhang mit Lamberts Bischofseinsetzung auftraten und
sich über ein Jahr hinzogen, mit Hilfe des Kaisers zur allseitigen Zufriedenheit
geklärt, und Lambert konnte nun in Ruhe seinen Amtspflichten nachgehen.

Wie auch sonst üblich, ließen sich die Bürger vom neuen Bischof die der Stadt
zustehenden Rechte und Gewohnheiten bestätigen. Zugleich gab Lambert die
Versicherung, keinerlei Abgaben und Dienstleistungen von den Besitzungen
der Speyerer im bischöflichen Gebiet zu erheben und die von seinen Vorgängern
der Stadt eingeräumten Rechte und Gewohnheiten sowie auch die zwischen
der Stadt und dem Hochstift getroffenen sonstigen Vereinbarungen zu
beachten.

Bei der Huldigung überreichten ihm die Bürger als Ehrengeschenk einen goldenen
Becher, der statt mit köstlichem Wein mit 100 Gulden gefüllt war29.
Mit seinem Einzug kehrten Ruhe und Ordnung wieder zurück. Seine weitere
Amtsführung war meist eine friedliche und freundliche.

Die schwierige wirtschaftliche Lage seines Stiftes legte es Lambert nahe, darauf
bedacht zu sein, die Rechte, Freiheiten und Gefälle des Bistums zu erhalten
, wenn möglich zu mehren 30.

In Speyer sollen noch zwei ältere Brüder als Domkapitulare gewesen sein: Heinrich
und Johann. Den letzteren kann ich als solchen nicht auffinden. Der Vol-
mar von Burne gehörte einem verwandten Geschlecht an. Den Bruder Heinrich
machte Lambert zu seinem Stellvertreter im geistlichen und weltlichen Bereich
m. Seine beiden richtigen Brüder zahlten nach Lamberts Wegzug von
Speyer für ihn in die große Bruderschaft der Speyerer Domkirche 100 Gulden
ein 32,

24 Kuner, ebenda S. 8; Hitzfeld S. 56.

25 Regesten der Bischöfe von Konstanz, Bd. 2 Nr. 5873 vom 28. Nov. 1364.

26 Urkundenbuch z. Gesch. d. Bischöfe z. Speyer, 1852, Ältere Urk. Nr. 622, 623, 670.

27 Ebenda Nr. 624, 625.

28 Ebenda Nr. 628.

29 Remling, Gesch. d. Bischöfe zu Speyer, S. 636.

30 L. Angerer, Lambert von Brunn, ein Beitrag z. Gesch. Kaiser Karls IV., Progr. z. Jahresbericht der
Realschule Hof 1892/93/94, S. 12 f.

31 Remling a.a.O., S. 636 u. 639.

32 Reg. Chori, tom. II, S. 385 b; Remling a.a.O., S. 642.

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