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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 180
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Lambert), sechs Grafen, sechzehn sonstige Adelige. Auch dies beweist, daß es
sich um eine Erstverleihung handelte und nicht um eine bloße Bestätigung
schon früher erworbener Rechte. Für die Öffentlichkeit nannte der Kaiser als
Grund, warum er die Gengenbacher der Ehre, eine kaiserliche Stadt mit vollgültigem
Reichsschutz zu werden, in dieser einmaligen Form für würdig hielt:
„Mit ruhmreichen Taten der Treue und Tapferkeit und fester Standhaftigkeit
selbst unter großen Gefahren für Leib und Gut haben die Gengenbacher ihre
Anhänglichkeit ans Reich bekundet und hielten auch aus bei schlechtem Ausgang
. Sie nahmen auch schwere Opfer dafür auf sich." Auf welche Ereignisse
der Kaiser dabei anspielte, wissen wir leider im einzelnen nicht.

Mit diesem Reichsstadtwerden hat Lambert für die Stadt eine stolzere, selbständigere
, angesehenere Stellung gegenüber den Landesfürsten und Herrschaften
der Nachbarschaft, vor allem aber gegenüber den Pfandherren erreicht
. Und die Pfandschaft dauerte bis 1803! Die Stadt erwarb damit die ihr
mit einem Schlag voll zufallende Landeshoheit über das gesamte, bisher von
der Stadt unabhängige Hinterland, wirtschaftlich die volle Selbstgenügsamkeit
mit verstärkter Steuerkraft. Das nunmehr von der Stadt abhängige Kirchspiel
umfaßte außer der Stadt mit Oberdorf die Täler und Bauernschaften von Haigerach
, Pfaffenbach, Binzmatt, Reichenbach, Herg, Ohlsbach, Einach, Schwai-
bach, Dantersbach, Hetzental, Schönberg, Fußbach, Brambach, Beiern, Strohbach
, Brückenhäusern, Bermersbach und Wingerbach. Damit erhielt die Stadt
als „Gebiet" fast ihre ganze natürliche Markt- und Einflußzone, die nun auch
eine größere Verwaltungseinheit und damit eine geschlossene Schicksalsgemeinschaft
wurde, leider nur bis 1806. Diese Lösung zeigt vor allem den
staatsmännischen Weitblick des Abts Lambert. Es war eine vorbildliche
Schöpfung ohne Vorbild in Deutschland, die in uns eine Ahnung aufkommen
läßt von der geistigen Größe dieses Mannes.

Nicht nur für Gengenbach vermittelte Lambert die Erhebung zur Reichsstadt,
sondern auch für Zell a. H. und das Harmersbachtal mit ganz den gleichen
Rechten und Einrichtungen46. Auch den Reichsschultheiß in Zell und den
Reichsvogt des Harmersbachtales bestellte weiterhin der Gengenbacher Abt.

Als Speyerer Bischof war Lambert immer wieder in der Umgebung des Kaisers
. Dabei nahm er Gelegenheit, dem Kaiser die für das Bistum untragbaren
Verhältnisse bei der Vogtei des Zisterzienserklosters Maulbronn zu schildern.
Vor langer Zeit haben die Speyerer Bischöfe das Kloster Maulbronn gegründet
und mit Rechten und Einkünften ausgestattet. Aus dem Gründungs-, dem Ausstattungsrecht
und dem bischöflichen Gewohnheitsrecht stehen dem Speyerer
Bischof nach dem Kirchenrecht gewisse Rechte und Einkünfte zu. Seine Klage
belehrte den Kaiser, daß unter dem Vorwand der Klostervogtei die Bistumsrechte
geschmälert würden. Darunter waren erhebliche finanzielle Einbußen.
Hier bestimmte der Kaiser, daß die Übertragung der Klostervogtei keinesfalls
auf die Rechte des Bistums ausgedehnt werden und daß durch die Vögte dem
Bistum kein Nachteil erwachsen dürfte 47.

Im Namen des Kaisers mußte Lambert wiederholt wichtige Missionen ausführen
oder an solchen teilnehmen. Im Mai 1365 war er Mitglied einer Gesandtschaft
nach Avignon, der damaligen Residenz des Papstes Urban V. Man verhandelte
über die Rückführung Urbans von Avignon nach Rom sowie über
die Beseitigung der Armagnakenplage 4S.

46 GLA, K, 30/184 Zell a. H. vom 25. III. 1366; Kopialbuch 627 fol. 124 r ff.

47 Urkundenbuch Nr. 640 vom 8. IX. 1366.

48 L. Angerer a.a.O. S. 13.

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