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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 187
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0189
In der schon erwähnten Großurkunde vom 29. 6.1369 heißt der erste der bischöflichen
Zeugen „Johannes von Olmütz, unseres kaiserlichen Hofes Kanzler
". Nach den übrigen Zeugen bildet den Schluß der Urkunde: „Ich Johannes,
von Gottes Gnaden Bischof von Olmütz, des heiligen kaiserlichen Hofes Kanzler
, habe die Urkunde an Stelle des hochwürdigen Vaters in Christo, des
Herrn Erzbischofs von Köln, des Erzkanzlers des heiligen Reiches in Italien,
geprüft". 76

Es könnte kaum deutlicher gesagt werden, daß der wirkliche und dauernde
Kanzler Karls IV. der Bischof Johannes von Olmütz war. Er mußte während
des kaiserlichen Italienaufenthaltes zugleich den nicht am Zug teilnehmenden
Erzkanzler für Italien, den Erzbischof von Köln, vertreten. Also war er wahrscheinlich
während des ganzen Italienzuges beim Kaiser. Lambert darf also
nicht als Kanzler Karls IV. bezeichnet werden. Gleichwohl stand er als erfahrener
Urkundenmeister der Kanzlei zur Verfügung, denn die rechtlichen Erfordernisse
mußten auch in Italien den deutschen Urkundengebräuchen gemäß
sein. Lambert mag möglicherweise zeitweilig als Stellvertreter gearbeitet haben
. Daß häufig Lamberts Namen auftaucht, bezeugt immerhin seine vielseitige
Tätigkeit für den Kaiser. Es bleibt ja möglich, daß Lambert bei kurzfristiger
Abwesenheit des Kanzlers diesen vertreten mußte.

Während der Zeit seines Bischofsamtes in Speyer und Straßburg wird in den
noch vorhandenen Quellen nirgendwo erwähnt, daß er etwa Kanzler Karls IV.
gewesen sei. Das wäre auch wenig wahrscheinlich, wenn man bedenkt, daß er
nicht nur residierender Bischof war, sondern zugleich noch Abt von Gengenbach
, wo er auch an allerhand Nöten bessern half, und daher immer wieder
seine Anwesenheit in Gengenbach erforderlich war.

Es muß also bei der Kennzeichnung consiliarius = geheimer Rat in der Zeit
Karls IV. bleiben. Wie die Entwicklung in der Regierungszeit des Königs Wenzel
weiterging, wird hernach zu erfahren sein. Nun war er also Fürstbischof
von Bamberg, wo er 23 Jahre äußerst rühmenswert tätig war.

Für die Abtei Gengenbach war es ein glücklicher Umstand, daß er jetzt ihr
Oberlehensherr war, den man immer wieder um Rat und Hilfe angehen
konnte. Gelegenheit zu solchen Besprechungen konnten gleich bei der ersten
Fahrt des neuen Abts Stephan von Wilsberg zur Lehensempfängnis nach Bamberg
wahrgenommen werden. Bei Vasallenfall (neuer Abt) und bei Fürstenfall
(neuer Fürstbischof) war das persönliche Erscheinen des Abtes beim Bischof
erforderlich. Diesmal trafen günstigerweise beide Falltermine zusammen. Die
Lehensinvestitur in Bamberg ging nach altem, symbolischem Zeremoniell vor
sich:77

1. Am herrlichsten Plätzchen von Bamberg stand die alte Benediktinerabtei
St. Michaelsberg oder Mönchsberg. Dort hielt sich zur Lehensinvestitur der
Gengenbacher Abt auf und fuhr in der von dieser Abtei geliehenen Kutsche
um 12 Uhr mittags vor die fürstbischöfliche Residenz. Am Portal wurde er
vom Hoffurier empfangen und die Stiege hinauf durch den Gardeisaal geführt
. Vor dem Tafelzimmer erwartete ihn der Obermarschall und begleitete
ihn in das Obermarschalkenzimmer, wo er so lange verweilen mußte, bis der
Obermarschall dem Fürsten seine Ankunft gemeldet hatte. Inzwischen wurde
der Abt vom Lehenspropst, der die Lehensangelegenheiten verwaltete, unter-

76 Urkundenbuch Nr. 644, S. 664 f. Johannes von Olmütz war schon 1366 der Kanzler Karls IV., siehe
z. B. Urkunden Nr. 640 vom 8. IX. 1366; Nr. 641 vom 16. IX. 1366.

77 Standbücher Ordinariat Bamberg (= StaBa) A 221/1 z. B. Nr. 205, 223 ff.

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