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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 197
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Händlern und Kaufleuten zusammensetzte. Zwischen 1221 und 1232 gründete
der Gengenbacher Abt Gottfried III. die Stadt Gengenbach.s Dabei gehörte der
Grund und Boden, auf dem auch die beiden anderen Ortenauer Reichsstädte
Offenburg und Zell am Harmersbach entstanden, der Abtei Gengenbach.

Hauptsächlich wirtschaftliche Gründe waren für die Entstehung der Stadt an
der großen Durchgangsstraße durch das Kinzigtal bestimmend. Mit Hilfe ausgedehnter
Rodungen, Bergbau und zahlreicher Schenkungen hat sich das Kloster
im 13. Jahrhundert ein nahezu geschlossenes Territorium geschaffen, dessen
Schwerpunkt im unteren Kinzigtal lag. So kann man zu Recht die Abtei
Gengenbach als die bedeutendste Grundherrschaft der mittleren Ortenau bezeichnen
.4

Im Jahre 1007 hatte Heinrich II. sein von ihm gegründetes Bistum Bamberg
mit den reichen Klöstern Gengenbach und Schuttern ausgestattet und diese
somit in die Immunität des Hochstifts Bamberg einbezogen. Damit waren sie
dem unmittelbaren Einfluß und der Gewalt der Ortenaugrafen entzogen. Diese
hatten jetzt nur noch die Vogteirechte über die bambergischen Güter wahrzunehmen
.5

2. Das Verhältnis von Kloster und Stadt

Das allgemein zu beobachtende Aufblühen der Städte im Spätmittelalter zeichnete
sich auch in der Ortenau ab. Gengenbach, Offenburg und Zell wurden
1240 von Friedrich II. zu Reichsstädten erhoben; unter Karl IV. erhielt die
Reichsstadt Gengenbach auf Vermittlung ihres Abtes Lambert von Brunn das
große Privileg der Reichsfreiheit.8 Mit gestärktem Selbstbewußtsein pochte die
Stadt fortan auf ihre eigenen Rechte und suchte diese, wenn immer nur möglich
, zu erweitern. Eine Vielzahl von Urkunden bezeugt die Streitigkeiten zwischen
Kloster und Stadt Gengenbach im ausgehenden Mittelalter.

Worin lag nun hauptsächlich die Veranlassung zum Streit? Lähmte schon die
Nähe zur wirtschaftlichen und politischen Übermacht Straßburgs die Entwicklung
der drei Reichsstädte, so wirkten sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten
der Städte gegenüber dem Kloster recht negativ aus. Besonders
Gengenbach und Zell konnten es nie zu nennenswerter Bedeutung bringen,
weil sie „im Schatten der reichen und anspruchsvollen Abtei lebten".7

Neben dem Amt des Reichsschultheißen, für das der Gengenbacher Abt das
alleinige Ernennungsrecht hatte, gaben hauptsächlich wirtschaftliche Angelegenheiten
oft Anlaß zu Differenzen^ Besonders in der Nutzung der Allmenden
machte das Kloster immer wieder sein Obereigentum geltend. So pochte im
Fischereiwesen die Abtei auf ihre Rechte und leitete sie für alle stehenden und
fließenden Gewässer zwischen Swigenstein und Velletürlin aus der Gründungs-

3 O. Kähni, Die Reichsstädte der Ortenau, in: Jahrbuch für Geschichte der oberdeutschen Reichsstädte
(Esslinger Studien) Bd. 11 (1965) S. 47.

4 K. Hitzfeld, Die wirtschaftlichen Grundlagen der Abtei Gengenbach, in: Die Ortenau 38 (1958) bis 45
(1965). Ober die Grafschaft Gengenbach bes. 45 (1965), S. 132—156;

Vgl. auch H. Baier, Wirtschaftsgeschichte der Ortenau, in: Die Ortenau 16, (1929), S. 226.

5 Krebs, Gesch. der Ortenau, a.a.O. S. 141; die Schenkungsurkunde ist zitiert ebd. Anm. 13: MGH
DH II. 167.

6 Kähni, Offenburg. Aus der Geschichte einer Reichsstadt, Offenburg 1951, S. 21—23.

7 Krebs, a.a.O. S. 154.

8 Kähni, die Reichsstädte, a.a.O. S. 48; dies gilt für Gengenbach u. Zell; in Offenburg bestand eine
andere Rechtslage.

GLA 67/627: „so het min herre der abbet und daz gotzhus reht in der stat zu Gengenbach zu setzende
einen Schultheißen 1331".

Vgl. das Gengenbacher Stadtbuch in: K. Walter, (Hrsg)., Weistümer der Ortenau, Offenburg 1899,
S. 10—12 u. 21—22; ferner M. Kuner, Die Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt Gengenbach,
Gengenbach 1939, S. 27—30, zu Zell: H. Veit, Geschichte der Verfassung und Verwaltung der Reichsstadt
Zell am Harmersbach, Phil. Diss. Freiburg 1923, S. 118—130.

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