Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 201
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0203
gelium und die Lehr Gottes trey öffentlich . .. dem gemeinen christlichen Volk
verkünden wollt." So begünstigt und geschützt durch diese Ratsverordnung,
nahm die reformatorische Bewegung einen schnellen Verlauf. Im Jahre 1524
besetzte der Magistrat — unter Mißachtung des Domkapitels — die städtischen
Pfarreien mit Prädikanten, führte in Straßburg als einer der ersten Städte die
deutsche Messe ein, begann 1525 mehrere Klöster in der Stadt aufzuheben,
nachdem viele Insassen ausgetreten waren, und nahm die Klostergüter an sich.
Mit dem Beschluß von 1529, „die Messe überhaupt abzuschaffen", hatte die
Reformation in der Stadt ihren endgültigen Sieg erreicht.

Auch in der Diözese Straßburg wurde die neue Lehre schon früh vernommen,
fand aber wegen der Vielzahl politischer Territorien nur unterschiedlichen Anklang
.

b) Das Übergreifen auf die Landvogtci Ortenau

Zu Straßburg, das von alters her einen Mittelpunkt für die umliegenden Gebiete
Elsaß und Ortenau bildete, hatte die Ortenau intensive wirtschaftliche,
politische und kulturelle Beziehungen. Sehr enge Verbindungen bestanden auch
auf kirchlichem Gebiet. Die Ortenau als Teil der Diözese Straßburg erscheint
seit 1364 als „Archidiakonat ultra Rhenum", das in drei Landkapitel eingeteilt
war: Im Norden Ottersweier, im Zentrum Offenburg und Lahr im Süden.25

Der Straßburger Bischof Bertold II. konnte am 17. April 1351 von Kaiser
Karl IV. die damalige Reichspfandschaft Ortenau für das Straßburger Hochstift
erwerben. Im Jahre 1405 erhielt jedoch der deutsche König Ruprecht von der
Pfalz für sein Haus die Hälfte der Pfandschaft vom Hochstift, das in hohen
Schulden steckte.26 Ein Jahrhundert dauerte dieser gemeinsame Besitz, bei Halbierung
der Einkünfte und Lehnsrechte an Ort und Stelle.

Als sich 1504 der Pfalzgraf Ruprecht mit Kaiser Maximilian entzweit hatte,
übergab dieser die pfälzische Hälfte der Landvogtei Ortenau am 7. August 1504
dem Grafen Wolfgang von Fürstenberg.27

Das Straßburger Hochstift und das Haus Fürstenberg besaßen die Pfandschaft
nun gemeinsam, bis die fürstenbergische Hälfte am 13. Februar 1551 vom Habsburger
König Ferdinand I. eingelöst wurde.28 Die Straßburger Bischöfe konnten
ihren Teil bis nach einem Streit des Bischofs Erasmus mit Ferdinand I. im
Jahre 1557 behaupten.

Nach dem Tode Graf Wolfgangs von Fürstenberg 1509 teilten sich seine beiden
Söhne die Herrschaft. Wilhelm erhielt die Reichspfandschaft Ortenau und die
Herrschaft Kinzigtal; die letztere behielt jedoch noch ihre Mutter bis zu ihrem
Tode im Jahre 1540. Friedrich konnte die „Landgrafschaft Baar und über Wald"
erlangen.2«

Die Landvogtei Ortenau, die auf so vielfache Weise mit Straßburg in Verbindung
stand, bekam schon frühzeitig mit der Reformation Berührung. Ganz
sicher dürfte die Ausstrahlung Straßburgs, das schon Anfang der zwanziger

25 Krebs, a.a.O. S. 161; K. S. Bader, Burg, Dorf und Stadt der Ortenau im Mittelalter, in: Die Ortenau
42 (1962) S. 19: Straßburg war für die Ortenau „die Stadt schlechthin."

Da die Ortenau seit dem 13. Jhd. in verschiedene Territorien aufgesplittert war, soll uns hier nur
das Gebiet der Reichslandvogtei Ortenau interessieren, die hauptsächlich die Gebiete um die Städte
Offenburg, Gengenbach und Zell umfaßte.

26 H.-M. Pillin, Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter,
Phil. Diss. Freiburg 1966, S. 15—18.

27 Fürstenbergisches Urkundenbuch (FUß) IV, Tübingen 1879, Nr. 365, S. 343.

28 Mitteilungen aus dem Fürstlich Fürstenbergischen Archiv, Bd. I (= MFFA I) Tübingen 1894, Nr. 657 u.
749.

29 W. Thoma, Die Kirchenpolitik der Grafen von Fürstenberg im Zeitalter der Glaubenskämpfe, Münster
1963, S. 16.

201


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0203