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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 249
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bleiben. Ebenfalls offenbleiben muß die zeitliche Erfassung der anderen Gräber
, die alle ohne Beigaben waren.

Der älteste Friedhof

Mit der Inbetriebnahme der schon genannten ältesten Kirche dürfen wir sicher
eine regelmäßige Belegung des Friedhofs um ihre Außenmauern annehmen.
Bei Grabarbeiten und Notuntersuchungen3 (1964—1966) im Innern der heutigen
Kirche stieß man hier auf unzählige Skelettreste, ja ganze Knochenschichten
. Viele Generationen des alten Fischerdorfes Auenheim haben hier über
700 Jahre lang ihre Verstorbenen zur Ruhe gelegt. Schriftliche Zeugnisse werden
erst bekannt als die Einwohnerschaft zunimmt, und sich die Gemeinde um
einen größeren Platz kümmern muß.

Gürtelschnalle aus dem merowingischen Ziegelgrab aus der Kirche von Auenheim.

Der zweite Friedhof

Anfangs des 17. Jahrh. muß sich die Gemeinde Auenheim um einen neuen
Friedhof bemühen. Das Grundstück — ein Acker, damals außerhalb des Dorfes
gelegen —, das man ins Auge faßte, war Eigentum des Stiftes St. Leonhard,
Straßburg, und wurde vom Auenheimer Pfarrer genutzt. Da man fürchtete,
daß der Erwerb des Platzes auf Schwierigkeiten stoßen könnte, wandte man
sich an die Regierung um Unterstützung in dieser Sache. Die Gemeinde richtete
ein Schreiben 4 an Graf Joh. Reinhardt zu Hanau in Buchsweiler i. E., das
mit der damals üblichen Anrede begann: „Wohlgeborner Grave Gnädiger Herr.
Eß sein E.G. Unser Undertheinige und geflissene dienste mit Wünschung einer
glücklichen und langwerenden Regierung zuvor." Als Grund gibt man an:
„Nach dem unsere Gemein zu Awenheim durch besondere Gnaden in kurtzen
Jahren so sehr zugenommen daß unß unser Kirchhoff und Gottes Acker nicht
allein von wegen deß gering Platzß sondern auch her zu dringenden quellen
deß Rheinß, da der halbe theil unseres jetzigen Kirchhoffs (wann mann Knieß-
tieff darauff dilbet) lautter wasser sich befindet, viehl zu klein ist unsere Abgestorbene
mehr dahin zubegraben ... damit wan unß etwa der liebe Gott
wegen unseren vielfältigen Sünden mit einer Plötzlichen Seüche oder Sterben
heimsuchen würde, wir nicht allererst unsere Todten nach ihrem Absterben
inß wasser werfen sondern wie andere Christen dieselben Ehrlich zur Erden
bestatten ... möchten." Nachdem noch die Befürchtung ausgesprochen wird, daß
man den Platz ohne „E. G. Hülf u. Ratt nicht woll werde erlangen möge",
schließt das Schreiben mit der Bitte „Unser gantze Gemein eine Väterliche
wolthatt ... gnädigen Schutz und Schirm" angedeihen zu lassen. „Awenheim

3 Karl List, Nachrichtenblatt der Denkmalpflege i. Baden-Württ. 9 (1966), S. 43—45.

4 Generallandes-Archiv Karlsruhe 229/3213.

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