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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 228
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wirtschaftlichen, moralischen und religiösen Verhältnisse im Kloster
selbst, sind ein vierter Grund.

Konkrete Hinweise auf reformatorische Strömungen in Gengenbach sind
aus einem Streit im Jahre 1525 zwischen Kloster und Stadt ersichtlich,
bei dem es um die Verlegung der Pfarrkirche St. Martin in die Stadt ging
und um Fragen der Besetzung und des Unterhalts für die Pfarrei. Im Zuge
dieser Auseinandersetzung stellte die Abtei den Pfarrer der Stadtpfarrei
als Schädiger und Verfolger des Klosters dar. Schon zuvor war die
Amtsführung des Leutpriesters Servitoris Anlaß zu Unstimmigkeiten
und Streitigkeiten zwischen Kloster und Stadt.

Somit lag also ein wichtiger Keim zur Veränderung der kirchlichreligiösen
Verhältnisse in der unglücklichen Konstellation kirchlicher
Einrichtungen in Gengenbach selbst.

Das Kloster geriet deutlich in die Defensive. Am 8. 12. 1526 richtete der
Konvent einen Beschwerdebrief an .Bischof Wilhelm von Straßburg "'1.
Die Vorwürfe beziehen sich vor allem auf eine Ablehnung bzw.
veränderte Interpretation der bisherigen Auffassung der Sakramente.
Der Rechtfertigungsbrief von „Schultheiß, Meister und Rat zu Gengenbach
" betont die Kompetenz von landesherrlicher und städtischer
Obrigkeit, sich um Religions- und Glaubenssachen zu kümmern. Der
Leutpriester Conrad Servitoris, ursprünglich dem Kloster unterstellt,
stand nun unter der Obrigkeit des Rates.

Ein weiteres Zeichen für positive Resonanz auf die neue Lehre ist die
Tatsache, daß im Jahre 1529 die Stadt 39 evangelisch gewordene
Bewohner aus Rottweil aufzunehmen bereit war und schließlich
bekannten sich die Abgesandten der Stadt, gemeinsam mit Straßburg und
Offenburg auf dem Augsburger Reichstag 1530 zur Reformation.54

„Das Kloster gab in all den Jahren kein gutes Bild von sich ab"55. Der
Personalstand war bei einem Minimum angekommen >*>, und der von 1531
bis 1540 amtierende Abt Melchior Horneck von Hornberg geriet in die
Abhängigkeit des Landvogts Graf Wilhelm. Aus einem undatierten Zettel
ist zu ersehen, daß Abt Horneck und sein Prior Keppenbach gezwungenermaßen
der Verlegung von Predigt und Gottesdienst von der
Pfarrkirche in die Klosterkirche zustimmen und die Prädikanten
mitversorgen mußten. Es wurde also im Kloster sogar die neue Lehre
gepredigt57.

53 GLA 119 1129. nach Bläsi a.a.O. 81. Anm 6

54 Vgl. Bläsi. a.a.O. 28.

55 Bläsi, a.a.O. 30.

56 Vgl. Bläsi. a.a.O. 30.

57 Vgl. a.a.O 30.

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