Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 287
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0287
Das Kloster im 13. und 14. Jahrhundert und die Auseinandersetzung
mit den Vögten

Seit der Entstehung der geistlichen Immunitäten waren den Klöstern
öffentlichrechtliche Aufgaben erwachsen. Die Ausführung dieser Aufgaben
, wie Stellung und Führung eines Heeresaufgebotes, Wahrnehmung
der Gerichtsrechte und Durchsetzung eigener oder Abwehr fremder
Interessen mit militärischer Macht, fielen nach den Anschauungen der
Zeit dem Vogt zu. Er sollte dem ihm anvertrauten Kloster Schutz und
Schirm bieten. Dafür standen ihm Rechte und Befugnisse gegenüber
den Beschützten und eine angemessene Entlohnung für seine Tätigkeit
zu. Bei einem Mißbrauch seiner militärischen Gewalt und seiner
Gerichtsfunktion konnte der ursprüngliche Beschützer zu einem Bedrücker
des Klosters werden. Und so hallt das 12. und 13. Jahrhundert
wider von den Klagen der Klöster gegen ihre Vögte, die die zeitweiligen
politisch unstabilen Verhältnisse des Reiches zu ihren Gunsten ausnutzten
und in den ihnen anvertrauten Klöstern nach Belieben schalten und
walten konnten, wogegen sich die Äbte nur mit Hilfe ihrer Bischöfe oder
anderer mächtiger Fürsten zu wehren wußten und sich dabei oft auch zur
Absicherung ihrer althergebrachten Rechte des Mittels der Urkundenfälschung
bedienten.

Auch der Schwarzacher Abt Reinfried hatte mit den Bedrängungen durch
seinen Vogt zu kämpfen. Als alle Beschwerden des Abtes nichts nutzten
und der Vogt nicht von seinen Ansprüchen auf Dienstleistungen des
Klosters abstehen wollte, appellierte der Abt an seinen Speyrer
Lehensherrn, den Bischof Otto. Dieser brachte schließlich eine Vereinbarung
zustande, welche die Leistungen an den Vogt für die Abhaltung
des Gerichts (Montag nach Peter und Paul) regelte '5.

Zu Anfang der zwanziger Jahre des 13. Jahrhunderts hatten sich die
Übergriffe der Vögte in der Straßburger Diözese verstärkt. Die Ritter von
Windeck, die den Hauptteil der Vogtei über den rechtsrheinischen
Klosterbezirk innehatten, hatten die Untergebenen des Klosters besteuert
, die Hofsessen zu Frondiensten herangezogen und das Beherber-
gungs- und Gastrecht, das ihnen das Kloster gewähren mußte, zu dessen
Schaden ausgenutzt. Nach langwierigen Verhandlungen kam 1224 eine
Vereinbarung zustande36. Die Vögte mußten vor dem Straßburger
Bischof öffentlich versprechen, weder selbst das Kloster zu schädigen
noch es durch andere beeinträchtigen zu lassen. Es wurde genau
festgelegt, welche Klosterleute von Abgaben und Dienstleistungen
gegenüber den Vögten frei waren: die Schultheißen des Klosters mit
ihren Amtsleuten, den Förstern, Zinsmeistern, Bütteln und Werkmei-

35 GLA 67/1321, 24r.

36 GLA 37/230; 67/1315. 35 40.

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