Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 312
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verpflichteten Schaffner. Eine Inventarisierung aller Gefälle des Klosters
wurde angeordnet, Prior und Konvent, von denen Widerstand zu
erwarten war, eindringlich verwarnt. Als man erfuhr, daß sie nach
Straßburg reisen wollten, befahl ihnen der Markgraf unter Androhung
schwerer Strafen, im Kloster zu bleiben.

Der Schwarzacher Prior Simon Firnkorn weigerte sich, das Geld des
Klosters, das im Straßburger Hof lag, ohne Genehmigung und Wissen der
Bischöfe von Straßburg und Speyer auszuliefern. Als der Prior den
Auslieferungsbefehl an den Straßburger Schaffner Adam Hünerer vor
der Wahl eines neuen Abtes und ohne Vorwissen seiner Mitkonventua-
len nicht unterschreiben wollte, setzten die badischen Räte kurzerhand,
ohne daß eine ordentliche Elektion stattgefunden hatte, am 24. März den
Weltpriester Michael Schwan von Schwarzach, einen Vetter des verstorbenen
Abtes Martin, als Abt des Klosters ein. Dem neuen Prälaten
standen aus den Gefällen des Klosters jährlich 200 fl. zu, jedoch durfte er
sich nicht der weltlichen Administration des Klosters unterziehen; diese
blieb allein dem von Baden eingesetzten Schaffner vorbehalten. Eine
23 Punkte umfassende Ordnung enthielt die Vorschriften, wie sich der
Abt verhalten solle, und regelte auch die Besoldung von Pfarrer, Schul-
und Küchenmeister, Schreiber, Hofmeister und Jungen. Abt Michael
kam den badischen Befehlen nach und ließ das Geld ausliefern. Am
26. März 1569 wurden die Untertanen des Klosters auf Markgraf Philibert
als Landesfürsten, Schirm- und Kastvogt und auf Abt Michael vereidigt.

Prior Firnkorn wandte sich an Bischof Marquard von Speyer, den
Lehensherrn des Klosters, und an den Straßburger Bischof, dem das
Kloster in geistlichen Dingen unterstand. Sie fühlten sich durch
die unkanonische badische Einsetzung des Abtes in ihren Rechten
schwer beeinträchtigt, und Bischof Johann von Manderscheid weigerte
sich, Abt Michael zu konfirmieren. Von Speyrer Seite sah man durch die
badische Abtseinsetzung die Rechte des Lehens- und Eigentumsherrn des
Klosters verletzt. Konferenzen mit badischen Räten, die eine Rücknahme
der bisherigen von Baden getroffenen Maßnahmen zum Ziel hatten,
blieben ohne Erfolg. Wesentlich wirksamer war dagegen ein Arrest, den
man auf den Straßburger Hof legen ließ. Alle Versuche von badischer
Seite, dessen Aufhebung zu erreichen und den widerspenstigen Straßburger
Schaffner zur Rechnungsabhör nach Schwarzach zu zitieren,
scheiterten.

Nach dem Tode Markgraf Philiberts in der Schlacht bei Montcontour
(3. Oktober 1569) begann ein zähes Ringen um die Einsetzung einer
vormundschaftlichen Regierung zwischen Markgraf Karl II. von Baden-
Durlach und der Herzogin Jakobäa, der Gemahlin Albrechts von Bayern
und Mutter Philiberts. Die bayerische Seite setzte sich schließlich durch.

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