Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 374
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spätere Verwendung als Pfarrer besonders in Moraltheologie. So groß
war das Ansehen, daß sogar aus Bayern Ordensangehörige zum Studium
kamen und 1748 der Generalvikar der Diözese Straßburg Studenten des
Priesterseminars erlaubte, ihre Studien in Allerheiligen weiterzuführen,
denn „bonus odor collegii et in instruenda iuventute zelus placuit" (der
gute Ruf des Kollegiums und der Eifer, die Jugend zu unterrichten,
gefiel).91

Über die Beschaffenheit der Klosterbibliothek läßt sich heute nichts
mehr sagen, da das bei der Aufhebung angefertigte Verzeichnis der
Bücher sich nicht mehr im GLA findet. Erhalten blieb eine Aufstellung
von Büchern, die der Badener Kanonikus Martin Hoffmann 1652 dem
Kloster vermachte 92. Sie zählt etwa 200 Titel, meist Werke theologischen
und philosophischen Inhalts, darunter besonders Kontroversliteratur
katholischer Autoren, einige Schriftsteller der römischen Antike,
wenige geschichtliche Darstellungen und auch 4 Bücher in deutscher
Sprache, darunter eine Biblia Germanica. Der Bestand an Handschriften
war nach einer Aufzeichnung aus dem Jahre 1718 gering und umfaßte die
Briefe des Apostels Paulus, die Bücher der Propheten und die Apokalypse
, 2 Bücher über das geistliche Leben (Lumen Animae und Liber
Spiritualis) sowie eines über Medizin. Ihr Alter und ihre Herkunft sowie
die Verfasser der letzteren sind unbekannt.

Als eine ihrer Hauptaufgaben betrachteten die Prämonstratenser die
Ausübung der Pfarrseelsorge. Als Pfarrer hatten sie die Messe zu lesen,
die Sakramente zu spenden, Beerdigungen zu halten, Kranke zu
besuchen und Katechismusunterricht zu erteilen. 1655 bestimmte Propst
Anastasius93, daß die Patres in den Unterrichtsstunden einen genau
bestimmten Lehrstoff behandeln und seine einzelnen Punkte schriftlich
festhalten, so daß bei ihrer Abwesenheit ein Vertreter erfolgreich das
Thema weiterführen kann. Im Anschluß an den Sonntagsgottesdienst
müssen gemäß den Bestimmungen des Provinzialkapitels von 161894 die
Pfarrer von einem erhöhten Platz in der Kirche aus den Gläubigen in
deutscher Sprache klar und deutlich das Kirchengebet vom Sonntag
vortragen, den Englischen Gruß, das Glaubensbekenntnis, die 10 Gebote,
die 5 Gebote der Kirche, die 7 Sakramente und die 7 Hauptsünden, damit
sich das Volk sie einprägen kann. Vor Beginn des Gottesdienstes sollen
sie mit den Versammelten Kirchenlieder in deutscher Sprache singen und
zwar von Ostern bis Christi Himmelfahrt „Christ ist erstanden", von
Himmelfahrt bis Johanni (24. Juni) „Komm heiiger Geist", danach bis
zum Advent „Freu Dich, Du Himmelskönigin", von Advent bis Weih-

91 GLA 84/9 (Schreiben v. 2. 11. 1748).

92 GLA 34/1 (Aufstellung vom 19. 6. 1652).

93 Notitiae historicae FDA 43/1915, 211.

94 GLA 65/1906 leges Paroehorum.

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