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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 411
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1551 wurde Frau Barbara Vehus Äbtissin. Sie leitete die Geschicke des
Klosters mit Umsicht und Klugheit bis zum Jahre 1597. Ihr Vater, der
badische Kanzler und Rechtsgelehrte Dr. Hieronymus Vehus37, hatte
1521 auf dem Reichstag zu Worms, zusammen mit dem Augsburger Humanisten
Dr. Konrad Peutinger, alles darangesetzt, einen Vergleich
zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen einerseits und Martin
Luther andererseits herbeizuführen. An Äbtissin Barbara Vehus richtete
Graf Heinrich von Fürstenberg die Bitte, das ausgestorbene Benediktinerinnenkloster
Friedenweiler im Schwarzwald von Lichtenthai aus neu zu
besiedeln. Er begründete sein Vorhaben mit dem Hinweis: „ihr seien in
eurem Gottshaus Beiren mit Frauen oder Klosterjungfrauen überflüssig
versehen"38. So gründete Lichtenthai 1570 das „Tochterkloster" Friedenweiler
, das bis zur Säkularisation bestand und dessen Gebäude heute
einer Kinderheilstätte des Caritasverbandes dienen.

Die Entscheidung des 1555 geschlossenen Augsburger Religionsfriedens
„cujus regio ejus religio" brachte für die Markgrafschaft Baden im
folgenden Jahrhundert einen mehrmaligen gewaltsamen Religionswechsel
. Für Lichtenthai gestaltete sich die Situation besonders schwierig
unter den Markgrafen Ernst Friedrich und Georg Friedrich von Baden-
Durlach. Ersterer hatte 1594 die Markgrafschaft Baden-Baden besetzt,
um Gebietsabtretungen an die Gläubiger des Markgrafen Eduard
Fortunat zu verhindern. Als er 1604 starb, suchte sein Bruder Georg
Friedrich 1605 bei Kaiser Rudolf II. auch um die Belehnung mit der
Markgrafschaft Baden-Baden nach, da er Wilhelm von Baden, den Sohn
des Markgrafen Eduard Fortunat und der schönen, aber nicht ebenbürtigen
Flämin Maria von Eicken, nicht als erbberechtigt anerkannte.

Beide Markgrafen von Baden-Durlach machten durch Schreiben39 vom
26. September 1597 und 28. April 1612 nachdrücklich ihre Rechte als
Erbkastenvögte und Schirmherren der Abtei Lichtenthai geltend und
verlangten, daß inskünftig ohne ihr Vorwissen und Einverständnis
weder ein Visitator, noch ein Beichtvater bestellt, noch Novizen
aufgenommen werden dürften.

Da mit derartigen Schreiben bereits anderwärts die Aufhebung von
Klöstern eingeleitet worden war und die Markgrafen von Baden-Durlach
sämtliche Pfarrstellen der Lichtenthaler Patronatskirchen mit Prädi-
kanten der neuen Lehre besetzten, mußte die damalige Äbtissin
Margaretha Stülzer ernstlich um den Weiterbestand der Abtei bangen.
Sie wandte sich daher mit dringenden Bittschriften an den Abt von

37 Vehus oder Veus ist die lat. Form von Veiß oder Weiß; über die Tätigkeit von Dr. Vehus und Dr. Peutinger in Worms
vgl. Christoph Friedrich Statin, Wirtembergische Geschichte, Bd. IV (1873); Gerhard Kaltermann, Markgraf Philipp 1
von Baden (1515 1533) und sein Kanzler Dr Hieronymus Veus in der badischen Territorial- und in der deutschen
Reichsgeschichte bis zum Sommer 1524, Düsseldorf 1935.

38 Kopialbuch Fnedenweiler. S. 11; Archiv Lichtenthai 15/1.

39 GLA 92/116 und 92/201.

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