Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 555
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im Sinne, sie abzuschaffen. Der Bischof bestellte zur Stützung eines
guten Geistes den Dekan der Stiftskirche zum ständigen Visitationskommissar
. Vor einer Besetzung der Stadt durch französische Truppen
floh die Priorin am 24. VI 1796 und ist trotz aller Mahnung nicht mehr
zurückgekehrt. Die tüchtige Subpriorin M. Stanislaus Barth hat, wie die
Konstitution für den Fall einer Verhinderung der Priorin vorsieht, die
Zügel in die Hand genommen und eine dafür erteilte Bevollmächtigung
durch den Staat als unnötig zurückgewiesen. Dem Verlangen des Staates
Rechnung abzulegen, konnte aber nicht begegnet werden von nun an
wurde dies eine selbstverständliche Sache. Als das Ordinariat den Posten
der Priorin für erledigt erklärte, wurde eine Neuwahl fällig. Es hatte eine
Wahl nur für drei Jahre angeregt. Der Staat, der schon 1794 die
Approbation der Priorin zur Führung der Lehranstalt und zur Verwaltung
der Temporalien auf Grund des „Patronätsrechts" wegen der
Stiftung des Klosters durch das markgräfliche Haus - reklamiert hatte,
hielt sich auf die Vorstellung hin, es sei eine Neuerung, die Wahlhandlung
auch unter einem staatlichen Kommisär zu vollziehen, insofern
zurück, als er es als ein - natürlich jederzeit aufkündbares Privileg
erklärte, ohne Staatskommissar zu wählen, gewährt gegen die ausdrücklich
notwendige Erteilung der Einsetzung in die Temporalia und die
staatliche Lehraufsicht. Gewählt wurde die bewährte Subpriorin.

Das 4. badische Organisationsedikt vom 14. II 1803 erwähnt ausdrücklich
die Beibehaltung der Unterricht erteilenden Frauenklöster in Baden-
Baden, Rastatt und Mannheim. Aber sie wurden der staatlich-badischen
katholischen Kirchenkommission unterstellt, die zunächst ihren Sitz in
Bruchsal nahm. Diese verlangte auf Grund „oberpflegerischer Aufsicht"
ein Inventar und die jährliche Rechnungsablage. Der Stadtrat Baden-
Baden wandte sich mit sehr ausführlicher Begründung gegen eine
eventuelle Aufhebung. Das Kloster hatte in dem Geistlichen Franz Josef
Herr32 einen zuverlässigen Berater, der nicht nur vielfach selbst den
fälligen Schriftverkehr mit den staatlichen Stellen den Frauen entwarf,
sondern auch ein infolge seiner angesehenen Stellung bei Hof einflußreicher
Fürsprecher war. Ihm gelang es, durch Intervention bei der
katholischen Erbprinzessin Stefanie (Beauharnais) 1810 eine drohende
Auflösung abzuwenden. Das Bruchsaler bischöfliche Ordinariat versuchte
seinerseits „zeitgemäße" Milderungen einzuführen; so durch
Gewährung eines wöchentlichen Spazierganges mit den Pensionärinnen.
Der Versuch, den Klosterfrauen das Beten eines deutschen Gebetstextes
(Dereser) statt des lateinischen Breviers zu ermöglichen, wurde von den
Frauen abgelehnt, ebenso der Vorschlag, statt des Tagzeitenbeginnes in

32 Vgl. 443

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