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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 75
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biet so wichtige Rechte wie die Vogtei des Klosters Alpirsbach und die Burg
Schilteck besaßen.15 Um Schiltach ging es bei diesen Verhandlungen sicher
nicht — es wird nur als geographischer Punkt genannt — doch bestätigt diese
Erwähnung die Existenz unseres Ortes, nachdem er und seine Pfarrei schon im
Jahre 1275 erstmals aktenkundig geworden war.16 Und ohne Zweifel läßt sich
unser heute zu feierndes Jubiläum auf diese Urkunde von 1280 stützen, auch
wenn sie Schiltach noch nicht als Stadt, nur als Ort oder Siedlung ohne irgendeine
rechtliche Charakterisierung ausweist.

Eine solche läßt jedoch nicht mehr lange auf sich warten: Schon 1293 lesen wir
von „Bürgern in Schiltach",17 und damit ist, da Bürger nur in einer Stadt,
nicht in einem Dorf beheimatet sein können, die städtische Eigenart von Schiltach
endgültig erwiesen.

Auf der Suche nach den frühesten Nennungen unseres Ortes sind wir also bis
in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts vorgestoßen, in der wir zwischen den
Jahren 1275 und 1293 die ersten Hinweise auf unser Schiltach, und zwar als einer
Stadt, gefunden haben.

Bürger zu sein, in einer Stadt zu wohnen, das war in der damaligen Zeit durchaus
eine Besonderheit, die vielleicht 10% der deutschen Bevölkerung, die
sonst bäuerlich lebte, vergönnt war. Bürgerrechte bedeuteten weniger Abhängigkeit
und mehr Freiheit, weniger Abgaben und Lasten; sie bedeuteten auch
größere wirtschaftliche Möglichkeiten in Handel und Gewerbe und nicht zuletzt
stärkeren Schutz hinter festen Stadtmauern. Seit dem 12. Jahrhundert
war eine Welle von Stadtgründungen über das Reich hinweggegangen, mit denen
Herrscher wie Friedrich Barbarossa oder Fürsten wie die Herzöge von
Zähringen sich angesichts eines lebhaften Aufschwungs des Fernhandels die
wirtschaftlichen Vorteile des Besitzers von Städten und Märkten sicherten.

Vor diesem Hintergrund kann die Existenz einer „Stadt Schiltach" in der
zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nicht mehr überraschen; und doch bleiben
Fragen angesichts der festgestellten Standortnachteile und ihrer ärmlichen
Entwicklung, nämlich: welche Absichten wohl welchen adeligen Herren dazu
bewogen haben, diese Gründung, wohl etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts
, ins Leben zu rufen.

Wenden wir uns auf der Suche nach Antworten zunächst den Örtlichkeiten zu,
die Stadtherren und Stadtgründer im Mittelalter zu bewohnen pflegten, den
Burgen, von denen sich auch eine auf dem Schloßberg über unserer Stadt erhob
.18

15 Vgl. dazu: I. Gründer, Studien zur Geschichte der Herrschaft Teck, Stuttgart 1963, S. 25f., Rill.

16 Liber decimationis, hg. von W. Haid, in: FDA 5 (1870), S. 1—303, hier S. 40. — Vgl. auch: H. Fautz, Siebenhundert
Jahre Schiltach, a. a. O., S. 188f.

17 WUB 10, S. 177f.

18 Vgl. H. Fautz, Burg und Stadt Schiltach, in: Die Ortenau 50 (1970), S. 291—312.

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