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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 200
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ten, wurden durch Rollers Entgegnung entkräftet.17 Zur Durchführung der
Vorarbeiten bewilligte der badische Landtag einstimmig für das laufende Jahr
50 000 fl und für die beide folgenden je 100 000 fl.

Der Bau der Wenau

Die Vorarbeiten für den Bau18 erforderten einen großen Zeitaufwand. Durch
gütliche Vereinbarung mit den Bürgermeisterämtern von Achern und Ober-
achern sowie einzelnen Besitzern konnte ein Gelände von etwa 39 Morgen (etwa
12 ha) zu einem Preis von 400 fl ( = 684 M) pro Morgen gekauft werden,
ein vortrefflicher Preis nach Meinung der Käufer. Außerdem wurden einige
Quellen in nicht allzu großer Entfernung erworben, die nach dem Urteil der
Sachverständigen ein „klares, reines, treffliches Trinkwasser" lieferten, für
dessen Zuführung eine Wasserleitung gelegt werden mußte. Schließlich war
noch, da das Gelände unerschlossen war, eine Straße von Achern zur Baustelle
zu bauen, von deren Gestehungskosten die Staatskasse einen Teil übernahm
. Den Rest trug die Stadt Achern. Die Gesamtkosten hierfür betrugen
33 141 fl. Nach Erwerb des Geländes entwarf der Heidelberger Garteninspektor
Metzger im Januar 1836 einen Plan über die künftige Nutzung des Areals
für den Gartenbau und die Landwirtschaft.

Mit der Anfertigung der Baupläne wurde der in Freiburg wohnende Baurat
Hans Voß, ein Sohn des Dichters J.H.Voß beauftragt. Voß, der für seine
Gründlichkeit bekannt war, hatte bereits die Pläne zum Umbau von Schwarzach
, Schuttern und des Hubbades entworfen. Bei der Planung arbeitete er
eng mit Roller zusammen, von dem die Gesamtkonzeption des Baues stammte
, während Voß für das Bautechnische verantwortlich war. Nach Fertigung
der Pläne wurden sie im November 1835 an den für das Bauwesen des Landes
zuständigen Oberbaurat Heinrich Hübsch in Karlsruhe zur Begutachtung und
Prüfung weitergeleitet. Er machte zu den Plänen verschiedene Verbesserungsbzw
. Änderungsvorschläge, mit denen jedoch Roller nicht einverstanden war.
Darüber stockten die Arbeiten an der Planung für längere Zeit. Der Streit
wurde durch Kollegiatsbeschluß vom 29. 3. 1836 entschieden, auf Grund dessen
die Vorschläge von Hübsch meist berücksichtigt wurden. Die Durchführung
dieser erweiterten Maßnahmen, dazu die Steigerung der Holzpreise und
der Arbeitslöhne führten zu einer beträchtlichen Überschreitung des ursprünglichen
Kostenvoranschlages. Dennoch genehmigte das Staatsministerium
am 6.4.1837 die Baupläne, deren Ausführung nunmehr auf 372 727 fl
( = 636 963 M) im Voranschlag berechnet wurden, und übertrug Voß die Bauführung
. Als Entschädigung erhielt er für seine Arbeit in der ganzen Zeit
660 fl (= 1128 M), dazu ein Tagegeld von 3, später 4 fl für jeden Tag, den er in
Achern an der Baustelle weilte.

17 GLA 236/3649

18 GLA 233/31277 Bericht des Minist, d. Innern v. 28. 2. 1837

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