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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 244
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pe auf eine höhere Verwaltungsebene, gliederte sie aus dem Armenwesen i. e. S.
aus und schuf die mit dem Armenwesen nur noch in lockerer Verbindung stehende
„Fürsorge", die demjenigen Unterstützung gewährte, welcher aufgrund
körperlicher und sozialer Tatbestände von der Norm abwich. Die Inflation
des Jahres 1923 konnte diesen Kreis nur vergrößern. Eine neuerliche Verordnung
über die Fürsorgepflicht übertrug nun den Bezirksfürsorge- und Lan-
desfürsorgeverbänden die Fürsorge für Kriegsbeschädigte, Rentenempfänger
der Invaliden- und Angestelltenversicherung, Kleinrentner, Schwerbeschädigte
, hilfsbedürftige Minderjährige und Wöchnerinnen. Zuvor hatte aber die im
Gefolge der Demokratisierung erlassene Gemeindeordnung die Tendenz zur
Selbstverwaltung der Gemeinden verstärkt und, als ein Aspekt des Vorganges,
die Verwaltung des Armenwesens abweichend vom bisherigen Rechtszustand
zu einer eigenen Angelegenheit der Gemeinde deklariert und nicht mehr der
Gemeinde bloß übertragen12.

Lage und Erwerbsstruktur von Dinglingen

Der direkt westlich an Lahr grenzende Ort (heute Ortsteil Lahr-Dinglingen) liegt
im Bereich der Schutter, wo diese aus dem Gebirge kommend in die Rheinebene
tritt. An der Hauptverbindungsstraße Basel-Frankfurt und am Gebirgs-
rand gelegen, boten sich dem Gemeinwesen mehrere Erwerbsarten, welche im
Verlauf des Untersuchungszeitraumes unterschiedlich in Anspruch genommen
worden waren. Es konnte festgestellt werden, daß sich der Erwerbscharakter
im Verlauf eines halben Jahrhunderts mehrmals verschoben hatte. Innerhalb
des Landes Baden, welches noch bis über 1880 hinaus einen Anteil der Landwirtschaft
von über 50% seiner Erwerbsstruktur aufwies, stand Dinglingen
bereits im Umbruch^. Hier hatte sich seit der Reichsgründung ein Gleichgewicht
zwischen Landwirtschaft und Handwerk gebildet. Beide Erwerbszweige
waren mit etwa 30% an der Gesamterwerbsstruktur beteiligt14. Nur 10% der
Berufstätigen waren bereits der Arbeiterschaft zuzuordnen. Bis zur Jahrhundertwende
vollzog sich aber eine langsame und dennoch durchgreifende
Wandlung. Bauern und Handwerker verloren an Boden (jetzt resp. 11% und
18%), während die Arbeiter nun über ein Drittel der Erwerbsbevölkerung
stellten. Aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse ging allerdings die Zahl der
Arbeiter bis 1908 drastisch zurück (auf 17%), während Landwirte und Handwerker
erneut leicht zunahmen (13% und 24%). Von nun an blieb der Anteil
der Landwirte relativ stabil und hatte nur noch in der Weimarer Republik eine
leichte Zunahme von 4% zu verzeichnen. Die Entwicklung des Anteiles der
Arbeiter an der Erwerbsbevölkerung verlief nahezu analog. Er stieg stetig und
selbst durch den Weltkrieg nicht unterbrochen, um 1927 25% zu erreichen.

12 Badische Gemeindeordnung vom 5. 10. 1921, § 7

13 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württ. (Hrsg.), Badische Geschichte, Stuttgart 1979, S. 113

14 Die Auswertung versch. Quellen (Steuerkataster, Wählerverz.) führte zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen
. Genommen wurde das arithm. Mittel

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