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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
61. Jahresband.1981
Seite: 272
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1981/0274
Die historischen Grenzsteine im Gebiet der ehemaligen
Reichsstadt Gengenbach

Gernot Kreutz

Historische Grenzsteine waren und sind durch ihre Beziehungen zum Recht
Kulturdenkmale besonderer Art. Sie gehören zu unserer Umwelt. Unsere sich
umweltbewußt gebende Zeit sollte sich gerade auch dieser kleinen Rechts- und
Kulturgüter annehmen; sie sollte versuchen, den Sinn für dieses Allgemeingut
zu wecken. Die Beachtung des Marksteins als Rechtswahrzeichen war unseren
Vorfahren insofern selbstverständlich, als eine Entwendung oder ein Versetzen
dieser Lochen zu den am strengsten geahndeten Freveltaten gehörte. Der
Volksglaube drückte es so aus: „Wenn einer e Loche versetzt, mueß er —
wenn er gstorbe n isch — as e Geist Nacht für Nacht e Loche versetze1."

Eben diese rechtsgeschichtliche Stellung hebt die Marksteine wie keine anderen
Zeichen der Flur als Kleindenkmale besonders hervor. Sie sind seit Jahrhunderten
unverzichtbare Bestandteile unserer Kulturlandschaft. Der einzelne
Bannstein sowie diese im Verband gehören unverwechselbar an ihren angestammten
Platz. Auch dieses Kennzeichen unterscheidet sie von allen anderen
Flurdenkmalen. Unsere Zeit hat leider kein ungetrübtes Verhältnis zu diesen
Denkmalen der Kulturgeschichte. Nicht nur die Bindungen zu Geschichte,
Recht und Heimat zeichnen diese Grenzmale aus, sondern oft auch die künstlerische
Gestaltung. Wegen dieser vielfältigen Beziehungen der Grenzsteine zu
unseren Lebensbereichen ist das mehr oder minder schnelle Schwinden aus der
Flur durch achtlose oder mutwillige Entwurzelung so bedauerlich. Vielleicht
lassen sich doch noch einige „Entleihungen" der „beweglich" gewordenen
Steine rückgängig machen.

Territorium der Reichsstadt Gengenbach und seine Nachbarn

Das Gebiet der ehemaligen Reichsstadt Gengenbach umfaßte um 1803 am Ende
der Reichsfreiheit die Stadt Gengenbach mit ihren Landstäben Bermers-
bach, Reichenbach, Schwaibach sowie Ohlsbach. Nur vorübergehend gehörte
auch das Dorf Berghaupten politisch zu Gengenbach. Die erwähnten Landstäbe
wurden 1808 selbständige Vogteien bzw. Gemeinden und blieben es bis zur

1 H. Baum, Alemannisches Taschenwörterbuch für Baden, 3. A. Freiburg 1978. — Loche, der: Grenzslein,
Markstein, Mark; verwandt mit mhd. lache, die: Grenzmarke in Holz oder Stein

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