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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0076
Diese Reichsunmittelbarkeit ging im Interregnum verloren, als der Straßburgische
Bischof Heinrich von Stahleck die Ortenau samt Kloster Gengenbach
in seinen Besitz brachte. Rudolf von Habsburg zog 1274 die Reichsgüter
wieder ein, und 1275 entzog er auch das Kloster der Gerichtsbarkeit der Orte-
nauer Vögte und Schultheißen: die erneute Reichsunmittelbarkeit des Klosters
Gengenbach und seines Besitzes, darunter die Stadt Gengenbach.

Wie wir schon zuvor gesehen haben, war Zell zu dieser Zeit ein Dorf des
Reichsklosters Gengenbach, seit 1297 mit einem Klosterhof, einem Außenposten
des Klosters, ausgestattet. Es erhebt sich nun die Frage, ob das Kloster
Gengenbach mit der Gründung einer weiteren Stadt in seinem Einflußbereich
mehr als nur lokale wirtschaftliche Interessen verfolgte. Das Kloster, Grundherr
in Zell, war trotz seiner privilegierten reichsunmittelbaren Stellung ständigen
Expansionsbestrebungen des Straßburger Bischofs ausgesetzt36, der
seine rechtsrheinischen Besitztümer zu vergrößern versuchte. Auch die Ortenau
, unter anderem die Reichsstadt Offenburg, mußten sich ihm erwehren.37

In den Auseinandersetzungen um die Macht im Reich hielt sich der damalige
Straßburger Bischof Johann L zu Friedrich dem Schönen, Gegenspieler und
später Mitregent Kaiser Ludwigs. Es ist nun denkbar38, daß Ludwig das
Reichskloster Gengenbach wirtschaftlich stärken und politisch dem Reich
sichern wollte, indem er eine weitere, nunmehr dem Reich unmittelbar zugehörende
Stadt gründen wollte. Zweifellos waren die jungen Städte Gengenbach
und Zell in dieser Zeit wirtschaftlich aufstrebend und brachten sowohl
ihrem Grundherrn, dem Kloster, als auch ihrem „Landesherrn", dem Kaiser,
einiges ein, so daß dieser das ortenauische Reichsgut samt den drei Reichsstädten
schon bald nach der Gründung Zells verpfändete;39 schließlich landete
es beim Bischof Berthold von Straßburg, wodurch nun die Gefahr akut wurde
, daß die Straßburger Bischöfe ihren alten Traum, Herr über die Ortenau zu
sein, verwirklichen können.

Tatsächlich gelang es Berthold 135840, ein Privileg Karls IV. zu erreichen, das
ihm die Gerichtshoheit über die Städte verschaffte. Hier nun erhielten diese
Hilfe des schon erwähnten Lambert von Burn, der 1366 ein weitergehendes
kaiserliches Privileg erreichen konnte. Daß er damit auch Rechte der Abtei in
den Städten Gengenbach und Zell aufgab, ließ ihn in der Geschichtsschreibung
als selbstlosen Förderer des Städtebürgertums erscheinen.41 Andererseits
jedoch war eine reichsstädtische Stellung der Städte auch dem Kloster weitaus
nützlicher als eine landsstädtische unter dem Straßburger Bischof, behielt

36 Grimm, Geschichte . . ., S. 419.

37 Veit, a.a.O., S. 14 ff.

38 Diese denkbare Möglichkeit nimmt Grimm als sicher an.Geschichte . . ., S. 419.

39 Über die Verpfändungen: Veit, a.a.O., S. 53 ff. - Grimm: „Geschichte . . .," S. 422—423. Gothein, Wirtschaftsgeschichte
S. 228 ff.

40 W. Anm. 25.

41 Näheres zu Lambert: W. Müller (Hrsg.), Die Klöster der Ortenau, in: Die Ortenau 58./1978. S. 223—225.

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