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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0098
Nach Stöbers Aufzeichnungen haben sich vor ihm in neuerer Zeit, besonders
seit der Regierung Franciscus Hertensteins (* 1610, Abt von 1653 bis 1686),
folgende Kapitularen mit irgendeiner Art von Geschichtsschreibung befaßt:

Martinus Stephani, geboren im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts, Profeß
1607, gestorben 1644, verfaßte eine lateinische Geschichte vom Leben und den
Wundern St. Landelins (Historia de vita et miraculis S. Landelini Martyris)
und ließ diese um 1620 in der von ihm in Ettenheimmünster eingerichteten
Druckerei auflegen9. Dieselbe soll der spätere Abt Casparus Geiger
(1623—1634, *vor 1600) ins Deutsche übertragen haben10.

Maurus Geiger (* 1642, Abt von 1686 bis 1704) legte eine gedruckte Vita Landelins
vor.

Bernardus Mugg (1640—1717)" schrieb über die Ursprünge seines Stifts, über
frühere Konventualen und über „Antiquitates Alsatiae et Brisgoicae".

Fortunatus Weber (1689—1748) arbeitete über den Spanischen Erbfolgekrieg.

Isidorus Montfort (1692—1739) befaßte sich insbesondere mit dem Märtyrer
Landelin.

Carolus Will (1693—1748) machte sich um die Lebensgeschichten früherer
Äbte und Religiösen verdient.

Gervasius Bulffer (1714—1792)12 hat als der bedeutendste Rechtshistoriker
des Klosters zu gelten. Neben etlichen theologischen, kirchenrechtlichen und
-geschichtlichen Abhandlungen, von denen nicht wenige im Druck erschienen,
hinterließ er mehrere ebenso umfangreiche wie tiefschürfende Darstellungen
der Territorial- und sonstigen Rechte Ettenmünsters. Seine diesbezüglichen
Sammlungen und Erörterungen hatten durchweg das Ziel, den vermeintlichen
Anmaßungen der Fürstbischöfe von Straßburg zu begegnen und, ungeachtet
mehrerer verlorener Prozesse, zukünftige Äbte in den Stand zu versetzen, dem
Stift doch noch die Reichsherrlichkeit zu erstreiten.

9 Dieses Druckwerk gibt Rätsel auf. Es ist weder in der Landesbibliothek Karlsruhe noch in den Universitätsbibliotheken
Heidelberg und Freiburg vorhanden. Außerdem ist es in keinem der westdeutschen Zentralkataloge
nachgewiesen. Da Stöber den Autor und die Schrift mehrfach erwähnt hat, spricht wenig für einen
Irrtum. Möglicherweise war die Auflage so gering, daß sich kein Exemplar in unsere Zeit herüberretten
konnte.

10 Diese Handschrift ist nach K. Preisendanz, Die Handschriften des Klosters Ettenheim-Münster, (Die Handschriften
der badischen Landesbibliothek in Karlsruhe IX, Neudruck mit bibliographischen Nachträgen),
Wiesbaden 1973, als verloren anzusehen.

11 Einige Nachrichten über Mugg, Montfort und Will bei F. J. Mone, Quellensammlung der badischen Landesgeschichte
, Bd. 4, Karlsruhe 1867, S. 171ff.

12 Zu diesem ausführlich mit Schriftenverzeichnis A. Kürzel, Leben des P. Gervasius Bulffer, Conventual der
Benediktiner-Abtei Ettenheimmünster, in: FDA 3 / 1868, S. 465ff. Bulffer ist u.a. aufgeführt im „Alphabetischen
Verzeichniss oder Lexicon der itztlebenden schwäbischen Schriftsteller, aus des ber. Herrn Prof.
Hambergers in Göttingen Gelehrtem Deutschlande gezogen, mit vielen Zusätzen vermehret . . .", Nördlingen
1771.

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