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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0124
dieses Ortes zu dessen Hilfe bei der Wallfahrt des heil. Landelins in dem Kloster bleiben können,
daß auch ein und der andere zur Hilfe des Pfarrherrn von Schwaighausen und ein und der andere
zur Hilfe des Pfarrherrn von Münchweyhr bleiben kann. Die übrigen aber könnten sich ihren
Aufenthalt bei den Ihrigen wählen. Zween aber hätte er sehr gern zu Gengenbach gehabt, den P.
Benedict Jacquard und den P. Peter Kleinhans wegen dem Lehramte, dazu aber keiner Lust hatte.

Er eröffnete auch ihnen, welche Pension ihnen jährlich von dem Herrn Marggrafen zugesicheret
wäre: dem Herrn Prälaten nemlich 3000 Gulden, dem Senior und dem P. Beda Petzelt wegen seiner
bisherigen Administrazion jedem 550 Gulden, den fünf altern Priestern und dem gewesten
Prior Othmar 500 Gulden, den sieben mittlem Priestern 450 Gulden, den fünf jüngsten Priestern
400 Gulden, den vier Brüdern jedem 200 Gulden, doch haben nachher die zween altern Brüder jeder
noch eine Beilage von 50 Gulden und die zween jüngern jeder eine Beilage von 25 Gulden erhalten
. Die Pfarrherrn betreffend, erklärete er, daß jeder derselben zu seiner bestimmten Pension
noch so vielen Zusatz bekomme, daß er auf 700 Gulden komme.

Der Herr Kommissär verlangte nun, daß ein jeder Religiös am folgenden Tage insbesondere ihm
seine Gesinnung, wohin er sich zu begeben gedächte, eröffnen sollte. Er zeigte ihnen auch an, daß
sie nur bis auf den 23ten dieses Monats noch da zu verbleiben hätten, als von welchem Tage an ein
jeder aus seiner Pension leben müßte.

Der damalige Pfarrer von hier, P. Bernard Stöber, da er sich am 13ten April stellete, bath für diese
Pfarrey sich als die erste Gnade aus, daß das silberne Brustbild des heil. Landelins mit dessen
Hirnschale und dessen Kiefer hier gelassen werde, weil sonst die Wallfahrt nimmer bestehen und
dem Volke das Zutrauen zu dem heil. Landelin gänzlich würde benommen werden. Diese Bitte
hat er alsogleich gewähret und die Versicherung gegeben, daß dieses niemalen der Pfarrey werde
entrissen werden.

Und weil der Herr Kommissär schon deutlich sagte, die Pfarrkirche werde von der Klosterkirche
in die Kirche des heil. Landelins übersetzet werden, hat der Pfarrherr von hier noch mehreres auf
diesen Fall hin für diese Pfarrey sich ausbitten wollen. Worauf ihm aber der Herr Kommissär sagte
: er sollte alles, was er zu begehren habe, schriftlich aufsetzen und ihm es übergeben. Welches er
auch gethan hat.

Auf alles, was er in seiner Bittschrifte aus der Klosterkirche und aus deren Sakristeyen zu Haltung
des Gottesdienstes für die Kirche zu St. Landelin begehrte als zum Beispiele die Orgel, Glocken,
Beichtstühle, Ornate etc., antwortete der Herr Kommissär: im Falle, daß die Kirche des heil. Landelins
zur Pfarrkirche sollte bestimmet werden, soll er aus der Klosterkirche und aus den Sakristeyen
alles das nehmen, was er zur feyerlichen Haltung des Gottesdienstes gebrauche; ob es im
Inventarium aufgeschrieben oder nicht, auf dieses habe er nicht zu sehen.

In eben dieser Bittschrift machte auch der Pfarrherr die Vorstellung, daß, weil itz das Kloster aufgehoben
und kein Organist mehr hier ist, sey es zu Haltung des Gottesdienstes unumgänglich
nothwendig, besonders wegen der Wallfahrt, daß jemand hieher gesetzet werde, welcher die Orgel
schlagen kann. Da aber der hiesige Schullehrer, ein armer Handwerksmann, schon 14 Jahre dieses
Amte zur Zufriedenheit der Herrschaft, des Pfarrherrn und der Gemeinde versehen hat, und zwar
so, daß er sein eigenes Haus zum Schulhalten zu seinem merklichen Schaden bisher gegeben, weil
die arme, verschuldete Gemeinde nicht im Stande ist, ein eigenes Schulhaus zu bauen, und für alles
dieses jährlich nicht mehreres Gehalt hat als 40 Gulden an Gelde und sieben Klafter Holz, wäre
es doch nicht billig aus Ursache, weil er nicht Orgel schlagen kann, welches er bei dem Daseyn des
Klosters nicht gebraucht hat, ihn von diesem Dienste abzusetzen und gleichsam brodlos zu machen
. Er bittete daher unterthänigst, der gnädigste Landesfürst wolle geruhen, aus Erbarmnis gegen
die arme Gemeinde und wegen Erhaltung der Wallfahrt, die einen nicht zu geringen Einfluß
auf das Zeitliche hat, einem Provisor gnädigst Gehalt anzuweisen, der im Orgelschlagen erfahren
und dem Schulmeister in dem Schulehalten an die Hand gehen kann.

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