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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0125
Auf diese Bitte widersetzte der Herr Kommissär: der Schulmeister als schon so langer Diener der
Gemeinde könne und werde nicht von seinem Dienste vertrieben werden. Was aber den Provisor
betreffe, wäre dermalen nichts zu machen: der Pfarrherr müsse Geduld haben, bis Zeit und Umstände
es fügen, daß dieses Begehren könne erfüllet werden.

Der Pfarrherr machte endlich dem Herrn Kommissär auch die Vorstellung: da alle andere Pfarrherrn
von ihren Gemeinden jährlich Holz erhalten, so werde ja die hiesige Gemeinde auch dazu
angehalten werden, da sie Genossen des allgemeinen Waldes sind, daß sie, wie andere Gemeinden
ihrem Pfarrherrn, auch ihm das Holz liefern müssen. Auf dieses erklärte er, er werde dafür sorgen
.

In dieser Gelegenheit haben sich nebst dem P. Senior auch P. Martin Brüstlin, gewester Kuchel-
meister, und P. Etto Specht, gewester Pfarrherr zu Schwaighausen, erkläret, daß sie hier bleiben
und bei der Wallfahrt aushelfen wollen. P. Othmar Zwiebelhofer, gewester Prior, hat sich auch
hier zu bleiben erkläret, so lange es für ihn schicklich. P. Benedict Jacquard, welcher sich die Erlaubnis
ausbittete, auf Altbreysach, seinen Geburtsort, zu gehen, trug sich auch an, hier zur Aushilfe
bei der Wallfahrt zu bleiben, bis die Erlaubnis vom Hofe kommen werde. Für den P. Peter
Kleinhans, gewesten Professor der Theologie, einen Neffen des damaligen Pfarrers, hat dieser
sich ausgebittet, daß er denselben bei sich behalten darf, damit er ihm in seinem Alter und kränklichen
Umstände seine Pfarrey versehen helfe, der das nemliche auch begehret hat. Die zween ältesten
Brüder bitteten sich auch die Erlaubnis aus, hier bleiben zu dürfen.

Der Herr Kommissär verfaßte nun seine Verordnungen schriftlich, übergab sie dem Herrn Prälaten
, welcher sie den in dem Priorate für das letztemal versammelten Religiösen verlas und alsdann
von ihnen unter Thränen Abschied nahm, die sich bei ihm auch beurlaubten und so bitterlich von
einander schieden.

In diesen Verordnungen wurde nach dem Organisazionsedicte sonderlich dem Pfarrherrn, aber
auch den andern Religiösen als ihr Oberer der Herr Prälat von Gengenbach 1 angewiesen, an welchen
sie sich in allen Vorfallenheiten zu wenden hätten und welcher die Regularpfarreyen seines
Klosters und die der zwey aufgehobenen Klöster, des hiesigen und des zu Schwarzach, mit der Bestätigung
des Landesfürsten mit Religiösen zu besetzen habe.

Den hier bleibenden Religiösen wurde darinn angedeutet, daß sie in dem Kloster ihre Wohnung
haben, mit einander gemeinschaftlich leben sollen und der Senior unter ihnen den Vorsitz habe.

Dem Pfarrherrn von hier wurde die Pension auf 700 Gulden gesetzet und der Gemeinde die Schuldigkeit
auferlegt, ihm jährlich das benöthigte Holz aus dem Genossenwalde anzuschaffen.

Wegen dem zum Gottesdienste und für die Kirche Benöthigten wurde der hiesige Pfarrer an die
hiesige Administrazion oder Rezeptur angewiesen, welche, weil die Kirche keinen Heller besitzt,
alles Benöthigte als Weyhrauch, Wachs, Öl, Weißgezeug etc. anzuschaffen hat.

Dem Pfarrherrn von hier wurde auch darinn auferlegt, das zu St. Landelin zufallende Opfer aufzubewahren
und selbes zu verrechnen, damit nach und nach ein Fundus könne aufgerichtet werden
, aus welchem die Kirche das Benöthigte alsdann selbst anschaffen kann. Über diesen Punct
befragte sich nachher der damalige Pfarrherr P. Bernard Stöber bei dem Herrn Generalvikar des
Bistums, dem Herrn Weinborn, was unter diesem für die Kirche aufzubewahrenden Opfer verstanden
sey, und dieser gab ihm zur Antwort: dieses der Kirche aufzubewahrende Opfer sey allein
jenes, welches in den Opferstocke fällt, alles übrige, welches auf den Altar geleget wird, gehöre
dem Pfarrherrn zu, wie es in der ganzen Kirche die uralte Gewohnheit ist.

Am 18ten April morgens in der Frühe beurlaubten sich alle Religiösen bei dem Herrn Kommissär
und empfahlen sich seiner Hulde, bitteten auch, sie alle der Gnade des Herrn Marggrafen bestens
zu empfehlen, welches auch zu thun er versprach. Nach diesem reisete er mit dem Herrn Kauf-

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