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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0127
meinde oder doch die Bürger, welche ihm einen Beitrag hiezu versprochen haben, würden zu den
Louis d'or, welche er für sich zu bezahlen sich angetragen, die anderen Louis d'or herschießen.
Der Schullehrer nahm dieses Anerbiethen an und er schickte entweder seinen Sohn oder er kam
selbst zum Orgelschlagen. Nach geendigtem halben Jahre zahlete der Pfarrherr ihm aus dem Seinigen
1 Louis d'or. Nach geendigtem Jahre hat der nunmehrige Pfarrherr die anderen Louis d'or
demselben bezahlet, ohne daß ein Mensch sich angetragen, etwas daran zu zahlen.

Der Pfarrer, wie er einen Organisten für den Gottesdienst zu erhalten sich bemühet hat, so hat er
auch Kinder, Knaben und Mägdlein, sich auserkohren, welche lateinisch mußten lesen lernen und
die er die Vesper und anderes Gesang zu lehren anfing. P. Etto Specht hatte nachher die Güte und
nahm diese Kinder für das Singen in die Lehre. Der Pfarrherr sprach auch Bürger an, die lateinisch
lesen konnten und Stimmen zum Singen hatten, daß sie im Gottesdienste singen helfen
möchten, die es auch gethan.

Nun am 2ten Sonntage nach Ostern als am Monatssonntage des heil. Scapuliers verkündete der
Pfarrherr die Ordnung, nach welcher der Gottesdienst in Zukunft werde gehalten werden:

1. Am Samstage oder am Tage vor einem gebothenen Feyertage wird nachmittags um 3 Uhr mit
der großen oder der größten Glocke nach Erheischung des Festes der Feyerabend geläutet werden
.

2. Am Samstage oder am Abend vor einem gebothenen Feyertage wird abends von dem Pfarrherrn
oder einem andern Geistlichen der Rosenkranz in der Kirche des heil. Landelins gehalten
werden. Nach dessen Endigung wird die Marianische Antiphon nach Erheischung der Zeit
und nach diesem das Libera etc. mit der Oration für die Abgestorbenen, sonderlich für die aus
der Pfarrey Verstorbenen, gesungen werden, wie es in den meisten Pfarreyen der Gebrauch
ist. (Dieses letztere hat der nunmehrige Herr Pfarrer aus Ursache wieder abgestellet.)

3. An Sonn- und gebothenen Feyertägen wird die frühe Messe im Sommer um 6 Uhr, im Winter
um 7 Uhr zu St. Landelin gelesen werden, in welcher der Rosenkranz und nach welcher das
allgemeine Gebeth wird gebethet werden.

4. An Sonn- und gebothenen Feyertägen wird der Pfarrgottesdienst im Sommer um halb 9 Uhr,
im Winter um 9 Uhr angefangen. Das erste Zeichen dazu wird eine Stunde vorher, das zweyte
Zeichen eine halbe Stunde vorher mit der großen oder der größten Glocke nach Erheischung
des Festes gegeben werden.

5. Alle Sonn- und gebothenen Festtage, ob eine Predigt wird gehalten oder nicht, wird die Epistel
und das Evangelium des Tages dem Volke vorgelesen werden. Vor der Predigt wird das Gesang
von dem heil. Geiste gesungen. Nach dem Verkünden an diesen Tägen, ob eine Predigt
oder keine sey, sollen drey Vaterunser und drey Ave Maria von allen Anwesenden mit lauter
Stimme gebethet werden, das erste zwar, von Gott für die zu gebärenden Kinder dieser Pfarrey
eine glückliche Geburt und die Gnade der heil. Taufe zu erbitten, das zweyte, für die
nächst Sterbenden in der Pfarrey von Gott eine glückselige Sterbestunde zu erbitten, das dritte
für die letzt Verstorbenen aus der Pfarrey zu ihrem Seelentroste.

6. An Sonn- und gebothenen Feyertägen wird nachmittags um 2 Uhr das erste Zeichen, um halb
3 Uhr das zweyte Zeichen mit der großen oder größten Glocke nach Erheischung des Festes
zur Vesper gegeben, welche um 3 Uhr gehalten wird.

7. An Werktagen wird die Pfarrmesse um 8 Uhr gelesen und zwar zu St. Landelin. Zu derselben
wird eine Viertelstunde vorher das erste Zeichen gegeben und um 8 Uhr zusammengeläutet.
Nach der Pfarrmesse wird allezeit dem Volke das Weyhwasser gegeben wie auch an Sonn- und
gebothenen Feyertägen nach dem Amte und nach der Vesper, wenn nicht ein Segen mit dem
hoch würdigen Gute gegeben wird.

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