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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0310
Bei dieser Kapelle handelte es sich um einen verhältnismäßig kleinen Bau „in
allem über 50 Schuh nicht lang (15 m) und 24 Schuh (7,2 m) breit"49, bestehend
nach dem damals üblichen Schema der Landkirchen50 aus einem rechteckigen
Schiff und einem quadratischen Chor, das Ganze überdeckt von einem
Satteldach. Die Wände waren innen und außen verputzt. Über die Anzahl
der Fenster und ihre Verteilung können keine Angaben gemacht werden.
Der Chor der Kapelle, aus mächtigen Granitblöcken erbaut, blieb erhalten
und bildet das Unterteil des heutigen Turmes. Nach oben ist der Chor durch
ein Sterngewölbe abgeschlossen. Ein heute zugemauerter gotischer Chorbogen
trennte ihn vom Schiff. Diese Bauteile, vor allem die Fenster im Turm mit den
Fischblasen im Maßwerk lassen annehmen, daß der Chor noch aus dem
15. Jahrhundert stammt.

Bereits 1454 wird eine Kaplanei51 an der Liebfrauenkapelle erwähnt. Für sie
stiftete der aus Oberachern stammende Pfarrer von Valf (unweit Barr im Elsaß
) Adam Gysel 1489 eine reich ausgestattete Kaplaneipfründe52, bestehend
aus 49 Jeuch (etwa 17 ha) Ackerland, 9 1/2 Tauen (etwa 3,5 ha) Wiesen, dazu
4 Pfund Straßburger Pfennige Zins von 300 fl, die er einst der Stadt geliehen
hatte. Der Kaplan war verpflichtet, dreimal in der Woche die Messe für die
Stifter zu lesen und die Güter zusammen mit der Gemeinde Achern ordnungsgemäß
zu verwalten. Diese hatte das Recht, den Priester für die Kaplanei vorzuschlagen
, der ein Weltgeistlicher sein mußte. Als 1. Kaplan bestellte der
Stifter seinen Verwandten, den Priester Johannes Ruhe.

Da die Kapelle auf der rechten Seite des Mühlbachs stand, war für sie nicht
der Pfarrer von St. Johann zuständig, sondern der von Sasbach. Er gab in einem
Regulativ53 die Anweisungen für die Abhaltung des Gottesdienstes und
die Zuständigkeit des Kaplans. Grundsätzlich durfte er die Messe an den
Sonn- und Feiertagen lesen, jedoch nicht an Weihnachten, Ostern und Pfingsten
sowie Allerheiligen, den sog. Vierfesten, nicht an den Marien- und Apostelfesten
, an Kirchweihe und am Patrozinium der Sasbacher Kirche, an Allerseelen
, Dreikönig und am Feste der Beschneidung des Herrn. Seine Messe
mußte er so früh beginnen, daß die Gläubigen nicht am Besuch des „fron-
pfarrlichen Amtes" gehindert wurden, d.h. sommers um 4 und winters um 6
Uhr. Der Kaplan durfte keine Rechte für sich in Anspruch nehmen, die dem

49 GLA 229/189 Schreiben des Heimburgen eic. vom 20. 2. 1604

50 Vgl. L. Leonards, Frühe Dorfkirchen im alemannischen Oberrheingebiet rechts des Rheins. Diss. Karlsruhe
1958

51 Etat Ecclesiastique du Diocese de Strasbourg en 1454 par L'Abbe Grandidier hrsg. von A.M. Ingold. Mitteilungen
der Gesellschaft für Erhaltung der geschichtlichen Denkmäler im Elsaß, II. Folge, 18. Bd. Straßburg
1897

52 K. Reinfried, a.a.O. S. 135—136. Die Originalurkunde befindet sich heute im Schauenburgischen Hausarchiv
in Gaisbach (Oberkirch). Leider konnte sie nicht eingesehen werden.

Vgl. D. Kauß, Mittelalterliche Kaplaneistiftungen an den Pfarrkirchen der Ortenau. Die Ortenau 52./1972

53 GLA 229/202 Regulativ was ein Kaplan zu Achern zu tun hat. Das undatierte Schreiben stammt aus der Zeit
nach 1489

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