Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0311
Pfarrherrn vorbehalten waren. Es war ihm gestattet, das Evangelium zu verkünden
, aber nicht Salz und Wasser zu weihen.

Fortan brauchten die Acherner nicht mehr nach Oberachern gehen, um die
Sonntagsmesse zu besuchen, wohl aber noch um die Kinder taufen zu lassen,
die Toten zu beerdigen und in der Osterzeit die Sakramente zu empfangen.

In der Reformation blieb Achern vor allem aus politischen Gründen dem alten
Glauben erhalten. Herr der Landvogtei Ortenau, zu der Achern damals gehörte
, war zwar der Kaiser, aber er hatte sie verpfändet an die Grafen von Fürstenberg
und den Bischof von Straßburg. Während Graf Wilhelm von Fürstenberg
der neuen Lehre anhing und sie auch in seinem eigenen Territorium
im Kinzigtal durchführte, blieb der Bischof von Straßburg Wilhelm von Honstein
der alten Lehre treu. Damit war eine Durchführung der Reformation in
der Landvogtei von staatlicher Seite aus unmöglich. Dennoch waren die Gedanken
der Reformation nicht unbekannt. So stimmte auch 1525 der damalige
Bürgermeister von Achern dem Renchener Vertrag54 zu, der den Bauernkrieg
im mittelbadischen Raum beendete. In diesem Vertrag wird gefordert, daß das
Wort Gottes „lauter und unverkürzt" verkündet soll werden, daß die Bibel
die Grundlage für die Predigt sein müsse u.a. Evangelische Prädikanten gab es
in den von Weltgeistlichen versehenen Gemeinden St. Stefan in Oberachern
und Fautenbach. Der Straßburger Reformator Hedio scheint sie auch visitiert
zu haben. Von St. Johann ist nichts derartiges bekannt. Die Herren von Allerheiligen
gaben trotz ihrer guten Beziehungen zu Straßburg ihr Ordensleben
nicht auf, und so fand die neue Lehre in St. Johann keine Stütze. Was allerdings
die Bevölkerung dachte, ist unbekannt. Zwar nahm der damalige Heim-
burge von Achern zusammen mit anderen an der Unterzeichnung des Renchener
Vertrages 1525 teil, aber aus dieser Tatsache zu schließen, daß sich die
Acherner zur Reformation bekannten, ist nicht möglich, denn der Heimburge
war nicht Sprecher der Gemeinde, und seine Amtszeit dauerte nur ein Jahr.
Nach dem Augsburger Interim 1548 gab es in der Landvogtei Ortenau keine
Prädikanten mehr.

Die Pfarrei,, Unserer lieben Frau" in Achern

Das Jahr 1535 brachte für Achern die Erfüllung eines alten Wunsches. Am
10. Oktober 1535 übertrug Bischof Wilhelm von Honstein (1506/41) auf Bitten
des Heimburgen (in diesem Jahr Kaspar Schmit), des Gerichts und der
ganzen Gemeinde die Pfarrechte samt allen Gefällen und Einkünften der
Pfarrkirche St. Johann auf die Liebfrauenkapelle in Achern55. Diese Übertra-

54 GLA 74/455

Vgl. H. Schneider, Die Reformation in der Landvogtei Ortenau unter besonderer Berücksichtigung von
Achern. Die Ortenau 60./1980

55 GLA 229/202. Abgedruckt bei Ph. Ruppert, a.a.O. S. 127—130

309


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0311