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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1983/0312
gung erfolgte mit Willen und „Vorwissen" des damaligen Propstes von Allerheiligen
Matthäus Baumgartner als dem Collator56 von St. Johann, des „Besitzers
" der Kirche, des Herrn Hans Pistoris sowie des Pfarrers der Pfarrei
St. Stefan, Jakob Rauch. Auch der Abt von Schuttern Rudolf Garb, der Collator
von Sasbach, willigte ein, nachdem ihm die Gemeinde Achern den jährlichen
Bezug des kleinen Zehnten sowie der Rauchhühner als unabänderlich zugesichert
hatte.57

Neben den Klagen über den Kirchgang bei Wind und Wetter, bei Regen und
Schnee wies die Gemeinde auf die Tatsache hin, daß Achern eine je länger je
mehr „aufnehmende" Gemeinde sei. Der Grund für die Zustimmung des Bischofs
war pastoraler Art. Dieser hochgebildete Mann von untadeligem Wesen
, der dem alten Glauben anhing, mußte feststellen, daß viele Pfarrer seiner
Diözese sich dem neuen Bekenntnis zuwandten und daß auch die Gläubigen in
ihrer Glaubenstreue verunsichert waren. Von Achern mußte er hören, daß
manche Gläubigen unter dem Vorwand des schlechten Wetters es versäumten,
die Sakramente in St. Johann zu empfangen, außerdem daß infolge der großen
Entfernung der Geistliche oft zu spät kam, um die Sterbenden zu versehen
. Diese Mißstände wollte er wohl durch die Translation beseitigen.

Diese Neuordnung bewirkte eine Reihe von Änderungen: Der Name der neuen
Pfarrei lautete „Unsere liebe Frau zu Achern". Collator blieb der Propst von
Allerheiligen. Der Pfarrbezirk von St. Johann wurde so aufgeteilt, daß zur
neuen Pfarrei nur die Bewohner von Achern gehörten, die bisher zu St. Johann
zählten, die von Oberachern und von Fautenbach wurden St. Stefan ein-
gepfarrt. Die letzteren behielten das Recht, sich auf dem Friedhof von St. Johann
weiterhin beerdigen zu lassen.

Um die jahrhundertalte Verbindung mit der Johanneskirche nicht abzubrechen
, mußte der Pfarrer von Achern in ihr die für sie gestifteten Jahrtage abhalten
, das Fest der Kirchweihe feiern und einmal in der Woche an einem beliebigen
Tag die Messe lesen. Er bezog die Einkünfte von St. Johann, und da
sie zu seinem Lebensunterhalt nicht ausreichten, hatte die Gemeinde noch 16
rheinische Gulden beizusteuern, die allerdings mit Genehmigung des Bischofs
für eine bestimmte Zeit vom Einkommen des Kaplans abgezweigt werden
konnten. Für diesen scheint die Translation keine Änderung gebracht zu haben
, da auch weiterhin das Regulativ „Was ein Kaplan in Achern zu tun hat"
galt. Da er seine Messe in der Morgenfrühe vor der Pfarrmesse halten mußte,
nannte man ihn fortan auch Frühmesser.

Mit der Erhebung zur Pfarrkirche waren für die seitherige Liebfrauenkapelle
einige Rechte verbunden. So brauchte sie einen Taufstein, den die beiden

56 Collator: Kirchlicher Oberer, der das Recht hat, ein erledigtes Kirchenamt vorschriftsmäßig an eine geeignete
Person zu übertragen

57 GLA 67/1 132

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