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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1984/0201
bürg angestellt. Warum er die Stelle wieder aufgab und nach Gaisbach zog, ist
unbekannt. Der zum Schloß gehörige Besitz10 war nicht allzu umfangreich. Er
bestand aus 156 Haufen Reben, einem Kestenbosch (Wäldchen mit Edelkastanien
), Äcker, Wiesen, Halden für Viehheiden. Dazu kamen als Abgaben jährlich
20 Viertel Roggen, die an das Schloß abgeführt werden mußten, 24 Gulden
Frongeld, ferner als Abgabe im Gericht 26 fl 17 1/4 Kreuzer sowie einige
Naturalien; schließlich gehörte noch dazu 1 Rebhof mit einem Rebhaus, „das
im vergangenen Krieg durch die Franzosen verbrannt worden war"10.

Nach dem Tode von Dr. Kiefer 1674 bemühten sich seine Erben, das Werk des
Vaters zu erhalten. Doch als im Jahre 1689 während des Pfälzischen Krieges
französische Truppen die Ullenburg besetzten, ließen sie zwar das Gemäuer
stehen, aber zerstörten völlig die Inneneinrichtung wie Fenster, Türen und
Fußböden, warfen den Brunnen mit Steinen voll, rissen die Reben heraus usw.
Das Zerstörungswerk wurde durch eine andere Truppe 1693 fortgesetzt". Bei
diesen großen Schäden und den schlechten Erträgnissen der Felder war es den
Kiefer-Nachkommen nicht möglich, den Wiederaufbau durchzuführen. Eine
Ortsbesichtigung 1706 sowie eine von 1715 bestätigten die Schwere der Schäden.

Als die 40 Jahre abgelaufen waren, ging die Ullenburg 1716 als Afterlehen der
Kieffer für 50 Jahre an den Kriegskommissar Ignaz Schweinhuber und nach
seinem Tod 1741 an seine Frau über. Nach Ablauf der 50 Jahre sollte sie an
das Hochstift in Straßburg zurückfallen. 1749 hatte die Witwe Ärger mit der
Ortenauischen Ritterschaft, die von ihr die Zahlung der Rittersteuer in Höhe
von 357 fl und 45 kr. forderte. Sie wandte sich deswegen an die bischöfliche
Verwaltung in Zabern, die die Zahlung verweigerte, da die Ullenburg „wahres
und unveränderliches Eigentum" des Hochstiftes sei12. Da Frau Schweinhuber
infolge Krankheit und Gebrechlichkeit nicht länger auf dem Schloß bleiben
wollte und ihre Söhne sich auch nicht dafür interessierten, beschloß sie, den
Wohnsitz aufzugeben. Am 23. 11. 1766 zog der Amtsschaffner des Oberamtes
Oberkirch Procop das Lehen ein, ermächtigt durch das Dekret der Hofkammer
vom 15. 4. 1766. Der bauliche Zustand der Gebäude war schlecht, die
Ringmauer verfallen, die Stützmauern baufällig, die Mauern des Hauptgebäudes
brüchig, die Dachsparren faul, das Dach voller Löcher, die Böden unbrauchbar
usw., wie der Bericht von Procop vom 6. 12. 176513 zeigt. Über das
was danach mit dem Schloß geschah, berichten keine Unterlagen. Nach
Kolb14 soll es 1785 auf Befehl der Hofkammer abgerissen worden sein. Dazu
hat sie nicht nur der bauliche Zustand sondern auch die Tatsache veranlaßt,
daß für das Schloß keine Verwendung mehr bestand.

Literatur:

A. Bechtold, Die Ullenburg bei Tiergarten, in: Ortenau 4/1913, S.106—122; B. Freifrau von
Schauenburg, Die Ullenburg bei Tiergarten, in: Ortenau 21/1934, S. 246—249; M. Wingenroth,
Ullenburg, in: Die Kunstdenkmäler des Kreises Offenburg, bearbeitet von M. Wingenroth.

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