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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1985/0204
Ordnung auf Kosten der geschichtlich gewordenen Vielfalt. Jedoch beharrte
in der Folgezeit die Karlsruher Regierung nicht starr auf den oben dargelegten
Grundsätzen, sondern war auch bereit, sie zu ändern, wenn die Notwendigkeit
es erforderte. So erhielten die Gemeinden durch die Gemeindeordnung 183114
das Recht, daß die Gemeindeversammlung ( = Versammlung der Gemeindebürger
) den Gemeinderat wählte. Seinen Vorsitz führte der Bürgermeister.
Neben der Gemeindeversammlung gab es noch den Bürgerausschuß, der in gesetzlich
bestimmten Fällen bei der Gemeindeverwaltung mitwirkte. Immer
mehr wurde in der Folgezeit mit der Vormundschaft des Staates über die Gemeinden
gebrochen. Eine gewisse Staatsaufsicht über sie blieb allerdings erhalten
.

Eine bestimmende Mitarbeit der Bürger an der Stadtverwaltung war nicht vorgesehen
.

Achern war nun eine Stadt von Großherzogs Gnaden. Doch größere Bedeutung
hatte diese Ehre zunächst nicht. Es war ein Bauernstädtchen (Otto
Hörth). Der Alltag verlief weiterhin in den überkommenen Bahnen kleinstädtischen
Lebens. Bekannt wurde die Stadt vor allem durch den Bau der Illenau
1842, der ersten Landesirrenanstalt des Großherzogtums Baden. Die Neuartigkeit
der Anlage, dazu die fortschrittliche erfolgreiche Heilmethode seiner
Direktoren Roller, Hergt und Schüle bewog viele Kranke des In- und Auslandes
, dort Heilung zu suchen. Ihr Ruf und ihr Ausbau kamen auch der Entwicklung
Acherns zugute.

Anmerkungen:

1 Die folgenden Angaben sind entnommen der Akte „Die Erhebung des Marktfleckens Achern
zur Stadt" betr. 1807/1808, GLA 229/178

2 Regierungsblatt des Großherzogtums Baden Samstags den l. August 1807, Nro. 26, Pag. 127

3 Eine genaue Beschreibung des Gerichts Achern enthält das Ortenauische Stockurbarium de
anno 1727. StA Offenburg

4 GLA 31/Ortenau Conv. 12

5 Akte „Stiftung eines Hospizes von Franziskanern oder Piaristen. GLA 229/220. Hofratsbericht
an den Markgrafen vom 6. 11. 1764.

6 Schreiben vom 2. 12. 1728. GLA 229/189

7 Vgl. H. Schneider, Die kirchlichen Verhältnisse in Achern von den Anfängen bis zum Beginn
des 19. Jahrhunderts, in: Ortenau 63/1983, S. 294—327

8 Historische Beschreibung der Ortenau in specie des Gerichts Achern. GLA 129/32

9 Die Urkunde ist nur in Abschriften erhalten

10 Nachbildung der türkischen Militärmusik, auch Janitscharen Musik genannt. Sie besteht aus
Schalmeien und Trompeten. Hinzu kommen Schlaginstrumente (große und kleine Trommel,
Pauken, Becken, Triangel und Schellenbaum).

11 Regierungsblatt des Großherzogthums Baden Samstags den lten August 1807 Nro. 26, § 5,
S. 127—128, § 6, S. 128—129

12 K. Stiefel, Baden 1648—1952. Bd. 1, S. 212

13 Beginn eines Kaufvertrages vom 1. Mai 1784. In Privatbesitz

14 K. Stiefel, a. a. O. Bd. II, S. 1113 ff

Literatur:

E. Beck, Achern / 150 Jahre Stadt. Zum Jubiläum der Stadtrechtsverleihung am 14. Juni 1808,

in: Ortenau 38/1958, S. 70—75

K. Stiefel, Baden 1648—1952. 2 Bde. Karlsruhe 1977

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