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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 92
(PDF, 91 MB)
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Anhang 1:

Kastvogtcivcrtrag von 1438 — Einzelbestimmungen
1/2 Ablösung der Speisung im Kloster durch Geld

3 Frondienst

4 Steuerpflicht

5 Gerichtsgefälle

6 Steuerfreiheit von Klostergütern

7 Seelbacher Markt

8 Reservierung des Fischwassers

9 Gerichtsbarkeit über Klosterleute

10 Tod- und Leibfall

11 Abzug und Nachsteuer

GLA 33/16 und 27/54; Videnung 1475 GLA 27 a/17

Anhang 2:

Kastvogteivertrag von 1572 — Einzelbestimmungen

1 Umfang der Vogtei

2 Verteilung der Gerichtsgefälle

3 Hochgericht geroldseckisch

4 Gebot und Verbot geteilt

5 Jagdrecht des Abtes

6 Fischrecht

7 Ansprüche des Vogtes an Untertanen

8 Markstein am Harmersbach

9 Drittel und Fälle werden gleich geteilt

10 Frondienst

11 Gerichtsordnung

12 Betr. Ziegelscheuern

13 Seelbacher Markt

14 Schweinezoll

15 Steuerrecht

16 Holzabfuhr der Dörlinbacher und Schweighäuser

17 Appellationen

18 Zivilgerichtsbarkeit

19 Schatzungsrecht

20 Religionspflicht

21 Wittelbacher Rechte an Grassert und Waidgang

22 Verzicht auf Regelung des Schadens von Anno 69

23 Beseitigung des Bildstocks auf dem Burgberg

Anhang 3:

Die Bestimmungen der Kastvogteiverträge von 1438 bis 1594 (Zusammenfassung der
wichtigsten Einzelpunkte)

1/2 Ablösung der Speisung im Kloster durch Geld

Das Kloster hatte ehemals die Pflicht, die geroldseckischen Diener (wie Jäger, Diener,
Boten und Hunde) im Kloster zu speisen. Diese Verpflichtung wird jetzt abgelöst durch

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