http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0092
Anhang 1:
Kastvogtcivcrtrag von 1438 — Einzelbestimmungen
1/2 Ablösung der Speisung im Kloster durch Geld
3 Frondienst
4 Steuerpflicht
5 Gerichtsgefälle
6 Steuerfreiheit von Klostergütern
7 Seelbacher Markt
8 Reservierung des Fischwassers
9 Gerichtsbarkeit über Klosterleute
10 Tod- und Leibfall
11 Abzug und Nachsteuer
GLA 33/16 und 27/54; Videnung 1475 GLA 27 a/17
Anhang 2:
Kastvogteivertrag von 1572 — Einzelbestimmungen
1 Umfang der Vogtei
2 Verteilung der Gerichtsgefälle
3 Hochgericht geroldseckisch
4 Gebot und Verbot geteilt
5 Jagdrecht des Abtes
6 Fischrecht
7 Ansprüche des Vogtes an Untertanen
8 Markstein am Harmersbach
9 Drittel und Fälle werden gleich geteilt
10 Frondienst
11 Gerichtsordnung
12 Betr. Ziegelscheuern
13 Seelbacher Markt
14 Schweinezoll
15 Steuerrecht
16 Holzabfuhr der Dörlinbacher und Schweighäuser
17 Appellationen
18 Zivilgerichtsbarkeit
19 Schatzungsrecht
20 Religionspflicht
21 Wittelbacher Rechte an Grassert und Waidgang
22 Verzicht auf Regelung des Schadens von Anno 69
23 Beseitigung des Bildstocks auf dem Burgberg
Anhang 3:
Die Bestimmungen der Kastvogteiverträge von 1438 bis 1594 (Zusammenfassung der
wichtigsten Einzelpunkte)
1/2 Ablösung der Speisung im Kloster durch Geld
Das Kloster hatte ehemals die Pflicht, die geroldseckischen Diener (wie Jäger, Diener,
Boten und Hunde) im Kloster zu speisen. Diese Verpflichtung wird jetzt abgelöst durch
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