Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 93
(PDF, 91 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0093
eine jährlich fixierte Zahlung von 40 Viertel Roggen und 40 Viertel Hafer, fällig auf
Martini, und 2 Fuder Wein „zu gewöhnlichen Herbstzeiten".

Dieses Maß entspricht jeweils fast 34 Doppelzentnern Roggen bzw. Hafer. Der Wein ist
halb als Rot- und halb als Weißwein abzuliefern.

3 Frondienst

Die Gotteshausleute, die im Besitz eines Ochsen- oder Pferdefuhrwerkes sind, sollen
damit dem Vogt jährlich nicht mehr als vier Frontage Dienst tun, desgleichen die, die
nicht über ein Fuhrwerk verfügen. Darüber hinausgehende Belastungen sind nicht
zulässig.

Das Verzeichnis der geroldseckischen Vogtei-Rechte vom 16. Jahrhundert bezeichnet es
allerdings — getreu dem adligen Selbstverständnis — schlicht als unanständig, einer
weiteren Forderung nach Frondiensten zu widersprechen.

Sehr weit kommt die Herrschaft allerdings mit diesen vier Frontagen nicht. Rechnet
man je einen Tag für das Pflügen, für Getreideaussaat und -ernte sowie für die Heuernte,
dann deckt das nur den allernotwendigsten Teil der Arbeiten ab. Holz ist beispielsweise
damit noch nicht eingefahren.

Im Lauf der Zeit konnte diese Verpflichtung zum Frondienst mit Geld oder Naturalleistungen
abgegolten werden. Die Geroldsecker machen besonders in den abgelegeneren
Dörfern, Ettenheimmünster oder Schweighausen, davon Gebrauch. So gelten nach
1563 die Bauern in Ettenheimmünster ihren Frondienst mit der Lieferung von jeweils

4 Kapaunen im Wert von je 40 Pfennigen ab. Aus den Rechnungen ist die Zahl der
Hofstellen überliefert, sie kann bei 17 bis 18 — nur kurzfristig schwankt die Zahl zwischen
14 und 21 — auf 120 bis 130 Einwohner hochgerechnet werden.

Der Schriftwechsel über die Frondienste ist nur lückenhaft überliefert. So wird aus den
Beschwerden, über die Zumutung etwa, Bauholz nach Dautenstein zu fahren, nicht
ganz klar, welche Neuerung damit der Geroldsecker einführen wollte. Mit Sicherheit
aber stellte es für einen Schweighäuser Fuhrwerksbesitzer eine „unzumutbare Belastung
" dar, wie man heute sagen würde, Sägebäume vom Gießen nach Kuhbach und
Lahr zu fahren.

Interessant indessen, daß im Zeitalter der Ablösung von Frondiensten durch Geldleistungen
die Wittelbacher Bauern als Ausgleich für die von Geroldseck gewährten
Nutzungsrechte im Grassert-Wald noch zwei weitere Frondienst-Tage übernommen
haben. Jedenfalls ist der 1572 abgeschlossene Vertrag der erste, der diese Maßgabe enthält
.

4 Steuerpflicht

Die Höhe der Steuer, die die Kastvogteileute entrichten, soll zwischen dem Vogt und
dem Abt vereinbart werden. Kommt keine Einigung zustande, ist der Schultheiß von
Gengenbach Obmann und gibt den Ausschlag.

Es handelt sich hierbei zunächst um die sog. Martinssteuer, die reguläre Steuer der Bauern
an die Ortsherrschaft. Davon ist zu unterscheiden die Reichssteuer, die einzuziehen
ein staatliches Hoheitsrecht ist.

93


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0093