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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 100
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Auch der Prolog des ,Peter von Staufenberg' folgt dem „Gesetz der Zweiteiligkeit
". Die Zeilen 1 bis 31 stellen die Gesprächssituation her, indem sie —
zuerst in Form einer Sentenz, dann in Form eines Gebets — ein ethisches
Postulat aufstellen (Z. 1—11; 18—25), das durch eine captatio benevolentiae
des Autors (Z. 12—13) bekräftigt und durch zweimaligen Hinweis auf die verderbte
Gegenwart (Z. 14—17; 26—31) als besonders bedeutsam herausgestellt
wird.

Die Zeilen 32 bis 46 verweisen auf ein exemplum, einen ,ritter wol gezogen'
(Z. 34), der in seinem Leben die ethische Forderung beispielhaft verwirklicht
hat.

In den ersten elf Zeilen des Prologs wird der ,afenture\ dem ritterlichen
Heldengedicht, eine Bedeutung zugemessen, wie man sie sonst in keinem mittelhochdeutschen
Epos findet:

Wer het bescheidenheit so vil,
das er afenture wil
gerne merken und verstan
und im lat in sin herze gan
zucht, trüw und bescheidenheit
und im unfuog lat wesen leit
in herzen und in muote,
von himel got der guote,
der getruwes herze nie
mit der hilfe sin verlie,
in ovch niemer wil gelan.

Wer so verständig ist, daß er gern Rittererzählungen anzuhören und zu verstehen versucht
, daß er Höflichkeit, Beständigkeit und Verständigkeit in sich ausbildet und alles
unhöfische Benehmen ganz und gar verabscheut: den wird der gütige Gott im Himmel,
der noch nie einen ihm ergebenen Menschen ohne Hilfe ließ, nicht im Stich lassen.

Wer ,afenturen zu merken und zu verstan' weiß, dem ist die Gnade Gottes
gewiß. Die ,afenture' ist in diesem Epos ein Heilsmittel: „Wie durch Anver-
wandlung gehen ihre hohen Tugenden in den Hörenden über"10 und machen
ihn Gott wohlgefällig. Das ist ein kühner Gedanke.

Wenn sonst in mittelhochdeutschen Epen davon die Rede ist, daß der Leser
Gottes Wohlgefallen finden könne, geschieht es nach der Art Hartmanns von
Aue im ,Armen Heinrich':

man giht, er si sin selbes böte

und erloese sich da mite,

swer vür des andern schulde bite.11

Man sagt, wer für die Schuld eines andern bitte, der sei sein eigener Fürsprecher und
erringe sich dadurch die Erlösung.)

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