http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0131
erscheint am linken Rand der „Flecken" Bühl. Deutlich ist die Bühlott mit
Brücke eingezeichnet. Das obere Tor mit Turm — wohl der spätere sogen.
Hexenturm3 — schließen den Ort nach Süden ab. Die rechts abgebildete Mauer
deutet darauf hin, daß der Ort befestigt und von Gräben umgeben war. Ein
kleines spitzes Dach, allerdings östlich der Landstraße, könnte die Kirche
repräsentieren. Vergeblich sucht man Ortschaften wie Altschweier oder Bühlertal
auf der Karte, auch die Türme von Altwindeck sind nirgends zu finden.
Offensichtlich ging es dem Maler bzw. seinem Auftraggeber nicht um eine
vollständige und in allen Einzelheiten stimmige Reproduktion. Maßstabtreue
dürfen wir für diese Zeit sowieso nicht erwarten.
Die oder den Auftraggeber haben wir unter den Obrigkeiten zu suchen, denen
damals die Herrschaftsrechte im Bühler Gebiet zustanden: die Windecker und
die Markgrafen von Baden. Am 26. und 27. Februar 1585 schließt Markgraf
Philipp mit Georg von Windeck einen Vertrag über ihre gemeinsam ausgeübten
Herrschaftsrechte im Kondominat Bühl. Er beruft sich zum Teil auf
ältere Abmachungen, verweist auf das „alte Herkommen", setzt aber auch
neue Ordnungen oder nennt später noch zu treffende Abmachungen.4
An der Spitze der Verwaltung und Herrschaft steht ein Schultheiß, den der
Markgraf mit der Einwilligung derer von Windeck einsetzt. Gerichtsschreiber
und Bürgermeister, die zwei Jahre vom Markgrafen, das dritte Jahr von Windeck
eingesetzt werden, stehen ihm zur Seite. Auch bei der Ernennung der
Zahl der Gerichtsleute zeigt sich das durch die Verkäufe der Windecker im
Lauf der Zeit entstandene markgräfliche Übergewicht: der Markgraf setzt
neun, der Windecker drei Personen. Entsprechend verhält es sich mit der Aufteilung
der Frevel und Bußgelder. Der Markgraf erhält von 18 Pfg. dreizehn,
Windeck 5 Pfg.
Weitere Punkte des Vertrags betreffen die Frondienste, die Bete (eine Gütersteuer
), Ungeld (Verbrauchssteuer): der Markgraf von 12 Pfg. 7, der Windecker
5 Pfg. und den Zoll. Bei der Erbsteuer wird das bisher verlangte beste
Vieh oder Kleid durch eine Geldabgabe abgelöst. Ebenso sind Leib- und
Schirmhennen als Zeichen der Leibeigenschaft abzuliefern. Um als Bürger in
Bühl aufgenommen zu werden, muß man über 60 fl. verfügen. Schließlich
wird erwähnt, daß ein Salzhandel eingerichtet werden soll.
Über Größe und Einwohnerzahl des Fleckens Bühl kann die folgende Aufstellung
der „Mannschaft und Weibspersonen" von 1585 ein ungefähres Bild vermitteln
. Für den Flecken Bühl werden genannt: Markgräfische Mannspersonen
31, Weiber 31, Wildfänge (Personen, die sich ohne „nachfolgenden"
Herrn in einem Herrschaftsgebiet aufhielten) 53, Weibspersonen des Abts
[von Schwarzach] 1, Hanauische Weiber 1, Thalbergische Männer 1, Steinische
Weiber 2, insgesamt also 120 Personen. Zum Vergleich die Zahlen für
Kappel [windeck] und das Kappler Tal: 152, Altschweier und Bühlertal: 230.
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