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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 148
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15. Auff dem Kirchhoff soll kein geschrey, gelächter, geschwätz, tabakrauchen, und
andere ungebührliche Sachen verübt werden. Auch Kein Vieh auf dem Kirchhoff herumlaufen
und wayden lassen bei Kirchstraf.

16. Es soll auch hiermit verbotten seyn, verdächtige oder zwey Personen Unterschlupf
zu geben, wodurch die unschuldige Jugend konnte verführt werden, bei herrschaftl.
Straff.15

17. Weil auch die tägliche Erfahrniß gibt, daß bey den nächtlichen Zusammenkünften
der Jugend so viel Übels geschieht, und manche Ehrliche, fromme Kinder verführt,
Knecht, Mägt und Dienstbotten aufgestiftet werden, darbey auch allerhand muthwillige
Barbareien, Unzuchten, Ehrabschneidungen sowohl wider gaistl. als weltliche, und
dergleichen mehr grobe Sünden und Laster verübt werden, als werden solche nächtlichen
Zusammenkünften und Buhlereyen verbotten bey herrschaftl. Straff.16

18. Dieweilen man unseren lieben Gott und Herrn nit genugsam loben, Ehren und
preißen kann und Ihme alle Ehre gebührt, als wird ernstlich befohlen, daß man so oft
das Hochwürdige über die Gassen zu den Kranken oder sonst bey den Processionen
tragt, das Hochwürdige beklaiden, niederknien und alle Ehr und reverenz solle bewiesen
werden.17

19. Jeglichem, wenn unter der heyl. Meeßen Zeichen mit der Glocken zur Elevation
oder an Zeiten, wo der Segen mit dem Hochwürdigsten gegeben wird, soll man die
Huet abziehen, mit tröschen, zu acker fahren und dergleichen arbeit still halten. Auch
wan man morgens, zu mittag und abends zum Gebett oder Ave Maria leithet, bey
Kirchstraff.18

20. Damit die Jugend sowohl in der Lehr Gottes alß anderer Tugenden fleißig unterrichtet
werden, so sollen die Eltern Ihre Kinder winters und sommers Zeit in die Schule
schicken bey herrschaftl. Straff.19

21. Weilen die Dienstbotten, so bey den Lutheranern in Dienst stehen, nit nur allein
von dem Gottesdienst an Sonn- und Feyer-Tägen abgehalten, an verbottenen Fasttagen
Fleisch speißen, sondern auch in großer Gefahr der Seele seind, als wird hiermit allen
und jedem verbotten in lutherische Dienste zu gehen.20

22. Gleichwie die Eltern allen Fleiß anwenden sollen, Ihre Kinder in guter Zucht, Ehrbarkeit
, Tugendten und Gottesforcht aufzuziehen, als sollen die Kinder hingegen Ihren
Eltern allen schuldigen respect, Liebe und Gehorsam leisten21 und hiermit verbotten
sein, daß die Kinder nach erreichtem 6. oder 7. iahr Ihre Eltern nicht mehr dutzen sollen
.22

Soweit diese Ordnung. Man mag heute über die einzelnen Punkte lächeln oder
gar spotten, über die Begründung des ganzen menschlichen Lebens auf Religion
und Gottesfurcht die Achseln zucken, sie zeigt halt doch die Sorge und
Verantwortung der Obrigkeit für Ordnung, Sittlichkeit, Zucht und für das
leibliche und seelische Wohl der Untergebenen. Ob die heutigen Verhältnisse
besser sind, darf man wohl mit Fug und Recht fragen. Eines zeigt sich allerdings
auch: die Menschen sind zu allen Zeiten dieselben mit ihre Fehlern,
Schwächen und Sünden. Aber damals wußte man noch um die Notwendigkeit

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