http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0150
18 In der Kindheit und Jugend des Verfassers konnte man noch allgemein erleben, daß beim Läuten
der Wandlungs- oder Betzeitglocke draußen im Feld die Arbeit unterbrochen wurde, um
zu beten
19 Schulpflicht bestand auch damals schon. Aber wer wollte sie erzwingen? Die Bauern brauchten
die Kinder für die Arbeit. Außerdem war vielen das Schulgeld und das Schulholz zu viel
20 Ökumenischen Geist kannte man damals noch nicht! Auf beiden Seiten kamen die genannten
Übergriffe vor. Scharfe Trennung der Konfessionen war allgemein üblich
21 In Hofweier: „Söhne oder töchter, sie seien ledig oder verheurathet, die sich gegen ihre eltern-
pflicht vergessen betragen, sollen im geringsten grade 24 Stunden im türm bei wasser und brot
büsen; wenn sich aber einer an seinen Eltern oder vogtsmann (Pflegevater) vergreifen und diese
mit schlagen mißhandeln sollte, der soll mit 4, auch 8 tägiger turmstrafe belegt und des tags
nur mit einer suppe gesättigt werden und die beleidigten eitern oder Vormünder vor öffentlicher
gmeinde um Verzeihung bitten." (vgl. Anm. 2)
22 Auch die Kinder der Adligen durften ihre Eltern nicht duzen. Respekt und Achtung verlangten
einen Abstand zwischen Eltern und Kindern. Der Verfasser hat dies selbst noch im Elternhaus
erlebt
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