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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 155
(PDF, 91 MB)
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leute. . . dazu beordert und wurde der Anfang gemacht mit Gengenbach und
Niederschopfheim. 1. Bey dem sogenannten Reebmesserstein aufm Steinenfürst
, bey welchem auch die Lochung sub 10. u. 11. May H.a. (dieses Jahres)
zwischen Gengenbach und Friesenheim ihren Anfang genommen, ist ein breit
gehauener Stein, hat oben die Jahreszahl 1627 und gegen Gengenbach einen
1. und gegen Friesenheim aber 111. Auf der Fläche gegen Friesenheim ist ein
Reebmesser und Pflugeisen, gegen Gengenbach ein Fisch, auf der schmalen
Seite bergab ein Schopf als das Niederschopfheimer Wappen. Von diesem
über den Gradt oder Felsen des Steinenfürsten herunter 16 ruthen 7
schuhe. . . steht 2. ein breit gehauener Stein, worauf einerseits der Gengenbachische
Fisch und Jahreszahl 1627, andererseits der Niederschopfheimer
Schopf und oben gegen Gengenbach ein 2. als der 2. Gengenbachische Bannstein
bey dieser Lochung gehauen worden."

Kreutz meint: ,,Beim Vergleich mit Karten aus dem 18. Jahrhundert dürfte die
Bezeichnung Reebmesserstein aber an dieser Stelle ein Irrtum sein".5 Bild unten
zeigt einen anderen ,,Dreimärker", er trägt die Katasternummer 402. Auf
der Niederschopfheimer Seite ist der Schopf zu sehen, auf der Gengenbacher
Seite ein Fisch mit Wappen, auf der Berghauptener Seite das Geroldseckische
Wappen (die Geroldsecker waren damals die Grundherren von Berghaupten).

Mit der Katasternummer 399 1/2 erscheint auch der 2. Stein, der in obiger Begehung
vom 13.8. 1764 genannt ist. Er trägt auf der Gengenbacher Seite den
Fisch (ohne Wappen) mit der Jahreszahl 1627, auf der Niederschopfheimer
Seite das Dorfzeichen mit der Katasternummer 399 1/2.

Niederschopfheimer Dorfzeichen:
Schopf

Dreimärker unterhalb des Stein-
firsts mit der Jahreszahl 1627

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