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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 157
(PDF, 91 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0157
Dreimärker zwischen Hofweier,
Niederschopfheim und Schutterwald
Linke Seite: Niederschopfheimer
Bann mit Franckensteinischem
Wappen und Niederschopfheimer
Dorfzeichen

Rechte Seite: Hofweierer Bann mit
Erthalschem Wappen und Hofweirer
Dorfzeichen

die Buchstaben von H.G. und Z.B. (Herrschaft Geroldseck und Zunsweyrer
Bann) eingehauen wurde. Welcher Stein als für den ersten Gränzstein des
Zunsweyrer und Niederschopfheimer Bannes zu halten, hingegen obgedachter
Mauerstein nach diesseitigen Zahlen folglich sub Nur 52 vorkommt, wobey
noch anzumerken ist, daß die Ausmeßung von diesem auf die folgenden Steine
mit einem lOschuhigen Ruthenmaß nürmberger Stadtmaßes bescherten".

Der erwähnte Stein Nr. 52, der aber nicht mehr erhalten und der 1777 gesetzt
worden ist, ist der Endstein der Aussteinung der Gemarkungsgrenze Hofweier/
Niederschopfheim. Ob die Aussteinung dieser Grenze ebenfalls 1777 vollzogen
worden ist, läßt sich aus obigen Angaben nicht erschließen. Sicher ist,
daß der Stein Nr. 52 mit den Zeichen im Teilungsvertrag versehen worden ist.

Im genannten Begehungsbeschrieb heißt es weiter: „Von diesem Stein gegen
Mittag bergab gemeßen bis Nr. 53 wurde statt des abgegangenen Bannsteines
ein neuer gehauen — rechte Seite mit dem Niederschopfheimer Herrschaftswappen
und Dorfzeichen, linkerseits mit den oben bemerkten Buchstaben
H.G. und Z.B. . . . auf drey untergelegte Ziegelstücke als Zeugen gesezet".
Vom Hofweirer Stein bis zum Zunsweirer Wald konnten noch 4 Steine mit
den angegebenen Zeichen festgestellt werden.

Von dieser Begehung stammen dann noch 7 Steine auf der Strecke vom Waldeck
Rittihof bis zum Eckpunkt Niederschopfheim/Zunsweier/Berghaupten,
etwa bei der Handwerkerhütte, mit den Katasternummern 506, 505, 504, 501,
498, 497.

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