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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 186
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keine Pfründe für einen großherzoglichen Revierförster war. Dieser hatte
einen abgelegenen, für damalige Verhältnisse sehr großen und schlecht erschlossenen
Forstbezirk zu bewirtschaften, der zudem mit Lautenbach im
Renchtal und dem Kapplertal nur durch schlechte Wege verbunden war.
Dienstsitz und Wohnung des Försters waren im alten Abteigebäude südlich
der heutigen Klosterruine.

Die Erträgnisse aus der ehemaligen Klosterwirtschaft, die durch Verleihung
der Schildgerechtigkeit „auf Wohlverhalten" ein gewisses Äquivalent für die
schwierigen Lebensverhältnisse bieten sollte, dürften kaum von Bedeutung
gewesen sein, zumal es Besucher nur selten in das abgelegene Tal verschlug,
das Geld rar war und der Tradition des Klosters entsprechend in der Wirtschaft
weder Musik noch Tanz geboten wurden.7 Von einem einträglichen
Zubrot zu den schmalen Einkünften des Försters konnte daher auch kaum die
Rede sein. Was Wunder, daß in dem zur Einöde gewordenen ehemaligen Klostergebiet
die dorthin versetzten Forstbeamten mit ihren Familien sehr
unglücklich waren.

Amtliche und zeitgenössische Berichte schildern anschaulich die Lebensverhältnisse
der nachklösterlichen Zeit.8 So geht aus einem Bericht der Forstei im
Jahre 1820 hervor, daß ein Revierförster abgelöst werden mußte, weil er die
Einsamkeit nicht ertrug. In einem andern wird die Schwierigkeit des Dienstes
und des Lebens mit einer neunköpfigen Familie in dem abgelegenen Allerheiligen
geschildert. Dort könne man sich nur mit Mühe ernähren, der Schulbesuch
der Kinder sei gar nicht möglich und schon gar nicht dem Bildungsgrad
des Vaters entsprechend. Zum Heraufschaffen seines Hausrates aus dem Lier-
bachtal habe der Förster 8 Ochsen vor einen Bauernwagen spannen müssen.

Als Jahresbesoldung erhielt der Förster Beckmann in Geld 220 Gulden, für Schreibmaterial
2,30 Gulden; als Ersatz für Naturalien, die es hier nicht gab und die er in weit
entfernt liegenden Ortschaften kaufen mußte, erhielt er 162 Gulden; auch die magere
Landwirtschaft, die er in Allerheiligen gepachtet hatte, reichte nicht zur Ernährung
aus. Die ihm zustehenden 12 Klafter Buchenholz, die ihm aus dem Wald geliefert
wurden, berechnete man ihm mit 5 Gulden je Klafter, also mit 60 Gulden im Ganzen.
Als sogenannte Beinutzungen wurden ihm berechnet: Frei Quartier im Klostergebäude
mit 30 Gulden, für den Genuß eines Gartens 10 Gulden, für den Genuß von 3 Morgen
Wiesen 10 Gulden und 2 Morgen Acker 52 Gulden. Für Schußgeld, Jägerrecht wird der
Normalanschlag von 7,30 mit weniger als die Hälfte mit 3,45 Gulden verrechnet, da die
Jagd kaum etwas bringt. So stand die Besoldung des Försters mit 549,75 Gulden auf
dem Papier.

Wohl um seine Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern, hatte
sich 1815 der in Allerheiligen residierende Förster Petry, der zugleich auch die
Gastwirtschaft betrieb, nach dem Tode des Pächters Anton Rösch der Klostermeierei
bereit erklärt, zusätzlich zu seinen bisherigen Geschäften diese auch
noch zu übernehmen.

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