http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0207
Wenn eine Veräußerung stattfinden sollte, dann nur auf dem Wege der Versteigerung
.
Als im Jahre 1784 die Steinsetzkommission im Warmersbrucher Hof einkehrte,
wurde sie vom Pächter Georg Götz bewirtet. Dieser stammte von Ulm (geb.
1730), wo auch sein Sohn Nikolaus 1764 zur Welt kam. Er war Bürger seines
Geburtsortes. Nach Angabe seines Sohnes (1807) war sein Vater „gegen 30
Jahre Gutsbeständer." Da er am 20. 4. 1806 starb und Pachtverträge von 1790
und 1798 zitiert werden, muß er, 9jährige Pachtzeit vorausgesetzt, spätestens
1781 den Hof angetreten haben, vielleicht schon 1772. Sein Sohn Nikolaus hat
also einen großen Teil seines Lebens, vielleicht sogar einen Teil seiner Kindheit
auf dem Hof zugebracht. Deshalb hängt er an dem Hof „und gehe ungern davon
ab". So steht es im Gesuch um Verlängerung des Pachtvertrags. Im Falle
der NichtVerlängerung wäre er genötigt nach Moos zu ziehen, wo er eine „eigen-
thümliche Wohnung" besitzt und Bürger sei. Seine Frau Barbara, geb. Nöldner
war Tochter eines Mooser Bürgers. Wahrscheinlich war die „eigenthümliche
Wohnung" das Anwesen seines Schwiegervaters.
Als am 18. 5. 1807 der Pachtvertrag verlängert wurde, ahnte Nikolaus Götz
nicht, daß er nur noch 5 Jahre auf dem Warmersbrucher Hof zubringen werde.
Im Pachtvertrag war der Schleudersitz als Abschnitt 17 bereits eingebaut:
,,17) hat derselbe, wenn allenfalls das Gut über kurz oder lang verkauft werden
sollte, keine Schadloshaltung zu verlangen". Nikolaus Götz beruhigte
sich mit der schlechten Bodenqualität, die die Käufer abschreckte.9
Die Gefahr kam aus einer ganz anderen Ecke, woher sie niemand vermutet
hatte. Die Gemeinde Oberwasser, gerade eben von der Gemeinde Unzhurst
abgetrennt (1810—1811) und selbständig geworden, war Miteigentümer an
den Windeckschen Waldungen.10 Fast gleichzeitig mit der Verselbständigung
von Oberwasser begann auch der Prozeß der Teilung des genannten Genossenschaftswaldes
(1807). Die Bürger von Oberwasser mußten befürchten, daß
es ihnen ging wie den Bürgern von Greffern, die bei der Teilung des Fünfheim-
burger Waldes den am weitesten von ihrem Wohnort entfernten Teil bekamen
(zwischen dem Warmersbrucher Hof und Michelbuch). Die Windecker Waldungen
lagen zwischen Herrenwies im Norden und der Hornisgrinde im Süden.
Die neue Gemeinde bemühte sich deshalb bei der Domänenverwaltung um
einen Tausch:
„Am 12. 7. 1812, (die Gemeinde) Oberwasser (erwartet) von der Windeckschen
Waldgenossenschaft bei der dermaligen beginnenden Abteilung ein angemessenes
Stück Wald für Eigentum zu empfangen, welches sie aber wegen
ihrer weiten Entfernung nicht wohl benutzen kann und daher . . . gegen den
Warmersbrucher Hof vertauschen möchte, wo sie dann erbötig sei, den allenfallsigen
Mehrwert in barem Geld zu bezahlen.""
Dem Wunsch der Gemeinde hatte die Behörde stattgegeben: „Nach Erlaß des
Domänen Departements vom 17. März 1813 ist der herrschaftliche Warmers-
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