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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 211
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einem „Ohnmaßgeblichen Gutachten"16 die schlechte Boden-Qualität und
schlägt vor, (abwechselnd) den Boden einige Jahre öde liegen zu lassen, dann
1—2 Jahre Hafer oder Korn anzusäen. Nachdem schon im Versteigerungsbericht
(1813) das schlechte Ergebnis so erklärt wurde: „Der Boden ist von
sehr kalter und sumpfiger Beschaffenheit. . . auch (gibt) es sehr viele
Bückel. . . und mehrere Tiefungen! Vorschlag: Bückel abheben und Tiefen
ausebnen", erhält Brombacher den Auftrag, ein neues Gutachten über eine
Melioration des Praecipuums zu erstellen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß
die Kosten eines Höhenausgleichs höher wären „als die Abtrocknung den
Wert der Sümpfe erhöhen würde."17 Außerdem schlägt er den Aushub von
Grenzgräben vor (3 Schuh = 1 Meter breit, ein Meter tief), um das Überfahren
der Wiesen durch die Anlieger zu verhindern. Das war der Beginn des Grabens
zwischen Äschig und Principi. Von dem Vorteil der Entwässerung schreibt er
nichts. Diese ist aber, wie heute der Augenschein lehrt, später großzügig angegangen
worden.

Nach dem Ende des Warmersbrucher Hofs bewies derselbe in der Ämterhierarchie
des Großherzogtums noch ein zähes Leben. Der Pfarrer von Sasbach
(Pfarrektor Heusler) bezog von Oberwasser als einer Filiale seiner Pfarrei den
kleinen Zehnten. Er erwartete nun auch vom Warmersbrucher Hofgelände
diese Abgabe. Zwischen ihm und nach seinem Tode seinem Nachfolger,
Dekan Demeter, einerseits und den Ämtern andererseits entwickelte sich ein 6
Jahre dauerndes Tauziehen. Die Pfarrei klagte auf Auslieferung der besagten
Abgabe, da durch deren Verweigerung „eine Schmälerung in den Pfarrechten
und Einkünften" gegeben sei. Selbst das Innenministerium unterstützte die
Forderung der Pfarrei. Endlich am 23. 3. 1819 entschied das Ministerium der
Finanzen: „Die Pfarrei Sasbach hat nicht das geringste Recht zum Zehntbezug
auf dem fraglichen Hof. . . Das Großherzogliche Aerarium bezieht den
großen Zehnten von dem Warmersbrucher Hof nicht in der Eigenschaft des
Zehntherrn zu Oberwasser sondern um des willen, weil es den Hof verkauft
und sich den Zehntbezug vorbehalten hat." Nach einer letzten Beschwerde des
Dekans winkte das Innenministerium sehr deutlich ab.18 Damit hat der Amtsschimmel
nach 6 quälenden Jahren endlich sein Ziel erreicht.

Ein letztes Problem den Warmersbrucher Hof betreffend gilt es noch zu klären
: Wir dürfen sicher davon ausgehen, daß die 123 Morgen Äcker, Wiesen
und Wald einen geschlossenen Geländekomplex gebildet haben, so wie man es
bei den geschlossenen Hofgütern des Schwarzwaldes noch heute feststellen
kann. Die Westgrenze dieses Areals ist klar festgelegt durch die Praecipual-
wiesen. . . Im Norden reicht das Hofgelände bis an die alte Grenze des Fünf-
heimburger Waldes, heute in Anteilen der (ehemaligen) Gemeinden Ulm
(Lachenwald!) und Moos. Im Süden stößt der „Hof" (Oberhof!) an das
Domänenareal „Muhrmatten", das vom ehemaligen Straßburger Kirchengut
kommt (Fläche = 7,1 ha).19

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