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ferschaft, weil ja bekanntlich die großen „Holländer", mit welchen ein gutes
Stück Geld zu verdienen war, mit den Flößen die Wolf herunter kamen. Die
Schapbacher Bauern wehrten sich lange dagegen und gewannen dann 1813
den Prozeß gegen die Schifferschaft Wolfach.5
Die Schifferschaft Wolfach erklärte damals in einem Schreiben an die Waldbauern
:
„Die Flözer Taxe betr. bemerkt man, daß solche auch in jedem Fall zu
bestimmen überflüssig sei, weil der Waldbauer, wen derselbe wegen verweisen
zu niederem Preise mit seiner Flozware mit den Schiffern nicht handelseinig
werden sollte, demselben das Recht des Selbstverflözens ins Ausland vorzugsmäßig
zusteht und er ihre, wenn voraussichtlich ihre Fracht mit den Schiffern
nicht überweist binnen durch, die nemlichen Flözer zu diesen Behufe benutzen
könnten, die ihm sein Floß bis nach Wolfach geliefert haben".
Durch diese Prozeßführung mit tatkräftiger Unterstützung des Großherzoglichen
Direktoriums in Offenburg konnten nun die Schapbacher Waldbauern
ihre Floße an andere Holzkäufer verkaufen, wobei man dann die Kinzig hinunter
bis nach Willstätt flößen konnte. Das Holzhandelsprivileg der Schifferschaft
Wolfach wurde zu diesem Zeitpunkt durchbrochen, und die Statuten
der Kinzig-Schifferschaft wurden geändert.
1810 gründeten die Schapbacher Waldbauern sogar eine eigene „Schiffergesellschaft
". Die Gesellschaft nannte sich Johannes Armbruster & Cie. in
Schapbach.6 Diese Schifferschaft kaufte in den Gemeinden Schapbach, Oberwolfach
, Wolfach, Kinzigtal, Schenkenzell, Kaltbrunn, Reinerzau, Hausach,
Einbach, Bollenbach, Haslach und vom Roßberg und Heubach usw. umfangreich
„Klafterholz." Das Klafterholz verflößte man damals in loser Form auf
dem Wasserweg, und man sprach vom „Einwerfen" in den Bach und auch
Auswerfen" aus dem Bach. So verflößte diese Schapbacher Schiffergesellschaft
im Jahre 1834 10352 Klafter Holz mit einem Holzwert von 38.422 Gulden
. Dieses Klafterholz wurde sogar bis nach Offenburg verflößt. Sehr groß
waren die Flößerkosten mit allen Zehrungskosten der Floßmänner, welche in
den in der Floßrichtung liegenden Wirtschaften einkehrten.
Franz Höermann in Schapbach
1834 Hiermit das durch Johannes Armbruster & Cie. im fürstlichen Wald ersteigerte
Scheiterholz an Bach zu ufern Klafter 54 Kreuzer
Soll Haben
März Per Barzahlung auf Leihung abschläglich 150,— Gulden
Per Barzahlung auf Leihung abschläglich 150,— Gulden
12. Feb. Per Barzahlung auf Leihung abschläglich 200,— Gulden
24. März Per Barzahlung auf Leihung abschläglich 100,— Gulden
Dem Höermann kommt gut lt. beiliegender Specifikation
1833 479 1/2 Klafter Fracht 54 Kreuzer 431,19 1/2 Gulden
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