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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 223
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0223
Das Jüngstenrecht und das Taglöhnersystem

Bis zum Jahre 1757 galt im Wolftal das Jüngstenrecht (Minorat). Danach erbte
der jüngste Sohn eines Bauern den Hof, und wenn kein männlicher Nachkomme
da war, die älteste Tochter. Zur Versorgung der 2. und 3. Söhne, die,
den Hof nicht übernehmen konnten oder keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
fanden, entwickelte sich nach dem 30jährigen Krieg in Schapbach
das Taglöhnersystem.

Um denselben eine eigene Existenzmöglichkeit zu geben, überließ man ihnen
meist in der Nähe einer Wasserstelle ein Stück landwirtschaftlicher Nutzfläche,
wobei ein Wohnhaus mit Stallung von der Hofstelle errichtet wurde; der gesamte
Grundbesitz verblieb aber im Eigentum des Hofes. Diese Tagelöhner
verpflichteten sich, in den Hofwaldungen und der Landwirtschaft des Hofes
zu arbeiten. Dadurch sicherte sich der Hofbesitzer dauernde Arbeitskräfte,
welche selbstverständlich in einem noch relativ großen Abhängigkeitsverhältnis
zum Hof standen.

Größere Waldhöfe hatten meist mehrere solche „Taglöhnergütchen", wobei
bei den Talhöfen dieses System weniger in Erscheinung trat als bei den Höfen
in den Seitentälern oder auf den Anhöhen. So stammte der Holzhauer Wilhelm
Waidele auf dem Ortsteil Kupferberg (Oswald) in direkter Linie vom
Waidelehof ab. Über viele Generationen hinweg bestand das Taglöhnerhaus
mit vom Hof aus verpachtetem Grundbesitz im Eigentum des Waidelehofes.
Im Jahre 1852 wurde das Anwesen dann durch den Andreas Waidele zu Erb
und Eigen auf ewige Zeiten gekauft, wodurch ein Eigentumswechsel stattfand
.

Fast alle Taglöhnergütchen wurden nach 1870 bis 1914 in den Eigenbesitz der
Taglöhner übergeführt, und bei dem Rest fand der Besitzwechsel bald nach
Beendigung des 1. Weltkrieges statt. Das gegenseitige Arbeits- und mithin
Vertrauensverhältnis zwischen Hof und den einstigen Tagelöhnern ist aber bis
zur heutigen Zeit erhalten geblieben.

Die Landwirtschaft auf den Schapbacher Höfen

Bei der Besiedlung des Wolftalgebietes war zur Existenzsicherung der Höfe
die landwirtschaftliche Produktion vorrangig. Auf den Heimhöfen mit 30 bis
50 ha Gesamtfläche wurden die Tallagen grundsätzlich als Wiesen (Wässerwiesen
) genutzt, wogegen die meist mäßigen Hanglagen dem Ackerbau vorbehalten
blieben. Die vom Hof weit entfernt liegenden, vielfach auch steinigen
Hanglagen wurden als Weidfeld oder auch Reutfeld genutzt, wobei die
Eichenschälwaldungen bei den Schapbacher Waldbauern schon frühzeitig
aufgeforstet wurden. Der Weidebetrieb stand im Vordergrund. Manche Viehhütte
wurde in früherer Zeit erstellt, damit zur Sommerweidezeit ein ständiger
Auf- und Abtrieb vom Hofgebäude aus unterlassen werden konnte.

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