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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 234
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0234
Im einzelnen aufgeführt werden die Liegenschaften im Grundbuch4 erstmals
1856, als Hofbauer Johann Georg Rothweiler und dessen Ehefrau Katharina,
geb. Striegel ihren Besitz, ihr Miteigentum an Sohn Mathias Rothweiler und
dessen Ehefrau Rosalia, geb. Singler verkaufen. In dem Verkaufsvertrag vom
16. Juni 1856 werden als Liegenschaften aufgeführt:

— Ein anderthalbstöckiges Wohnhaus mit Scheune und Stallung und Schopf unter
einem Dach nebst einem freistehenden Schweinestall und Waschhaus und Mahlmühle
und 13/286 Teil an einer Sägmühle in Dörlinbach. Wiesen, Reutfeld,
Äcker. . .

— Diese Liegenschaften bilden ein geschlossenes Hofgut und ist gemeinschaftlich im
Besitz mit Johann Baptist Griesbaum und wird die Hälfte dieser Eigenschaften
nebst den im Antrag verzeichneten Fahrnissen für 3700 fl. verkauft.

Als auf der „Griesbaum-Seite" 1892 die Familie Mathias Hummel/Theresia, geb.
Griesbaum ihren Hofanteil an den Sohn Landolin vererben, werden die Liegenschaften
noch etwas ausführlicher beschrieben, als dies 1856 geschehen war:

— Ein einstöckiges Wohnhaus mit Scheuer und Stallung, Schweinestallanhang und
Keller unter einem Dach, Schweineställe mit Schopf unter einem Dach, Zimmeranbau
mit Keller unter einem Dach am Wohnhaus, letzteres alleiniges Eigentum.

— Ein Viertel Anteil an einem Back- und Waschhaus unter besonderem Dach auf der
Hofseite.

— Ein Viertel an einer freistehenden Mahlmühle und der vorhandenen Mühleneinrichtung
mit 77 qm Hofreite.

— 13/286 Teil an der Sägmühle in Dörlinbach, Wohnhaus mit Keller5 und Werkstatt
und Sägmühle-Haus (Miteigentum 2/22)

Erstmals genannt wird in der letzteren Liegenschaftsbeschreibung der Viertel-
Anteil an einem Backhaus und an einer — wohl schon sehr alten — Hofmühle6,
Gebäulichkeiten, die im gemeinsamen Besitz mit dem „Obersten Hof", dem
Konraden-Doppelhof, waren. Erwähnt wird auch ein Kammeranbau am Wohnhaus
als „alleiniges Eigentum", ein Erweiterungsbau, den offensichtlich jede
Familie auf eigene Kosten auf „ihrer Seite" für die privaten Bedürfnisse in der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ausführte.

Als Mathias Rothweiler und seine Ehefrau Rosalia, geb. Singler 1889 ihr „geschlossenes
Hofgut zur unabgeteilten Hälfte mit Hofbauer Mathias Hummel
Eheleute" an ihren Sohn Richard Rothweiler veräußern, werden nachfolgende
dem gemeinsamen Gebrauch entzogene, also dem persönlichen Nutzen der
Leibgedinger vorbehaltene Tiere, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände
dem Leibgedingsvertrag vorangestellt:

— ein altes Schwein

— eine Ziege

— ein tannerner Kleiderkasten

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