http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0235
— ein Küchekasten
— vier Tröge
— ein Tisch
— zwei Stühle
— die Eßbestecke
— zwei Kärste
— eine Feuergabel
— zwei Breithauen
— zwei Feldhauen
— zwei Fässer von 105 und 123 Liter
— ein Faß von 170 Maaß
— sämtliche Branntweinschlägel und Glaswaren
— eine kleine Laterne
— die zum eigenen Gebrauch dienenden Betten
— sämtliche Kleidungsstücke und sämtliches Bett- und Weißzeug sowie der im vorigen
Jahr gepflanzte Hanf.
1913 übergeben Hofbauer Richard Rothweiler und seine Ehefrau Barbara,
geb. Hummel an Landwirt Hermann Ohnemus ihren Hofgutsanteil, ihr Miteigentum
an Haus- und Grundbesitz und Fahrnissen sowie die eingelagerte
Ernte und Teile des persönlichen Eigentums. Im „Verzeichnis der Fahrnisse"
wird zwischen „Alleineigentum" und „Miteigentum zu 1/2" unterschieden.
Aufgeführt werden
/. Als Alleineigentum
1.
Zwölf Zentner Korn
120 M
2.
Zehn Zentner Hafer
100 M
3.
Zweihundert Sester Kartoffeln
200 M
4.
Drei Stück Schwein
300 M
5.
Zwei junge Schweine
50 M
6.
Zwei Zentner Speck
200 M
7.
Zwei Ohm Apfelwein
40 M
8.
Kleider- und Küchekasten
35 M
9.
Brühzuber, Krautstanden, Butterfaß und ein großes Waschzuber
30 M
10.
Zwei Tische
15 M
11.
Ein aufgerüstetes Bett
50 M
//. Als Miteigentum zu 1/2
12
Ein altes Pferd mit Pferdegeschirr
200 M
13.
Ein Paar Zugochsen mit Joch und Riemen
450 M
14.
Ein Paar Zugochsen mit Joch und Riemen
300 M
15.
Ein Paar junge Ochsen
250 M
16.
Ein Paar junge Stiervieh
150 M
17.
Vier Stück Kühe
600 M
18.
Zwei Stück Kalbine
400 M
19.
Zwei Stück junge Kalbine
100 M
20.
Vorhandenes Heu
100 M
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