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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 265
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floß, gingen ebenfalls an das Andreas-Hospital. Die Wiesen stießen unten an die
Grundstücke von „Schneckhen Hansen Erben" und oben auf die schon erwähnte
Hausbühnd mit Bäumen.

Mit den Nutzungsrechten an Mühle und Grundstücken wurden dem Spital
auch die traditionellen Waldnutzungsrechte übertragen. Jährlich durfte der
Müller vier Bäume im Staufenberger Hardtwald schlagen, wofür dem Förster
ein Sester Roggen zu geben war. Auch die benötigten Krumm- und Wendelbäume
durfte der Müller im Hardtwald schlagen. Brennholz erhielt er wie
andere Waldgenossen. Da die Bestandteile der Mühle zu dieser Zeit fast ausschließlich
aus Holz bestanden, war dieses Holzbezugsrecht von lebenswichtiger
Bedeutung für den Müller. Auch durfte er den Eckerich des Hardtwaldes
nutzen und seine Schweine mit denen der anderen Waldgenossen in den
Hardtwald einfahren lassen.23 Neben der Spitalspfründe ließ sich das Ehepaar
vom Spitalmeister als Leibgeding 400 Gulden in bar ausbezahlen. 500 Gulden
in Straßburger Währung sollten für das Ehepaar verzinst werden, dafür sollte
ihm jährlich eine Rente von 20 Gulden bezahlt werden. Der Kauf oder die
Schenkung sollte sich, wie noch zu zeigen sein wird, für das St. Andreas-Hospital
nicht lohnen.

4. Die Entstehung des Mahlzwangs

Der ortenauische Schaffner Albrecht Müller erließ einige Jahre, nachdem er
die Mühle des Lienhard Groß erworben hatte, ein Gebot, daß alle Untertanen
des Gerichts Appenweier, die Roß und Karren besaßen, bei Strafe ausschließlich
die ortenauische Herrschaftsmühle benutzen mußten. Er gedachte damit
die Einnahmen aus den Mahlgebühren zu steigern.24 Außerdem galt im Mittelalter
der herrschaftliche Mühlenbann als selbstverständliche Einrichtung. Der
Amtmann der bischöflichen Herrschaft Oberkirch reagierte postwendend. Da
die Ortenauer Untertanen die Mühlen auf bischöflichem Gebiet in Erlach,
Stadelhofen und Oberkirch nicht mehr nutzen durften, verbot er seinerseits
seinen Untertanen, die Mühlen auf dem ortenauischen Gebiet zu besuchen.
Die Folge davon war wiederum, daß die beiden nichtortenauischen Mühlen in
Müllen, die Spitalsmühle und die von der Markgrafschaft Baden herrührende
Mühle, „gar wenig zue mahlen haben und Ir Mulin wiest liegen lassen
müssen''. Der markgräfliche Müller schrieb an seinen Herrn und bat um Abhilfe
; dieser wandte sich wiederum bestimmt an den Ortenauer Landvogt von
Bulach.25

Auch die Spitalsmühle sah ihre Existenz durch das einseitig verhängte Gebot
des resoluten ortenauischen Schaffners bedroht. Die Offenburger nahmen
deshalb den weiten Anfahrtsweg auf sich, um ihr Korn an der Rench mahlen
zu lassen und damit den Bestand der Spitalsmühle zu sichern.26 Dabei setzten
sie sich ihrerseits wieder über den Mahlzwang, der sie zur Benutzung der zwei
ortenauischen Mühlen vor ihren Stadttoren verpflichtete, hinweg. Die Stadt

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