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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 268
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0268
6. Die Auswirkungen des 30jährigen Krieges auf die Gerichtsmühle

Am 6. September 1653, fünf Jahre nach der Beendigung des 30jährigen Krieges,
verfaßten Vogt, Stabhalter und Zwölfer ein Schreiben an die vorderösterreichische
Regierung.30 Sie beklagten sich darin über die Anordnungen des
Ortenauer Landvogtes im Zusammenhang mit der Erblehensmühle in Müllen.
Wegen der Kriegsläufte hatten sich die Einwohner des Gerichts Appenweier
außer Stande gesehen, die 40 Viertel Abgabe an Getreide für die Mühle aufzubringen
. Die Mühle und ihre Anlagen waren während des Krieges teils zerstört
worden, teils zerfallen. So kündigte man Gregorio Pfauenfeld als dem damaligen
ortenauischen Amtmann den Vertrag auf. Dieser ließ den besten Mühlstein
samt Zubehör auf die Herrschaftsmühle nach Offenburg führen und riß
den Damm samt Mühlrädern und Wasserbau vollends ein. Sein Nachfolger
Mathis Wilhelm Noll ließ die noch verbliebenen drei Mühlsteine ebenfalls zur
Herrschaftsmühle nach Offenburg bringen. Es wurde angeordnet, daß die
Einwohner des Gerichts Appenweier auf den Offenburger Mühlen mahlen
sollten, wogegen diese sich zur Wehr setzten. Denn seit Menschengedenken sei
es nicht üblich gewesen, daß „die gemeindt Appenweier noch deren zugehörige
Bürger und Untertanen einich fiertel Frucht als Zwang oder Schuldigkeit zue
Offenburg in der Herrschaftmülen habe abmahlen lassen".31 Das Gericht bat
darum, sowohl aus der Abgabepflicht wie aus dem gebotenen Mahlzwang entlassen
zu werden. Aus einem beigefügten Auszug ergibt sich, daß die Mühle
zum letzten Mal ihre Abgabe 1632 entrichtet hat, mithin im schwedischen und
vollends im französischen Krieg zerstört wurde.

Der Bericht beginnt mit einer ausführlichen Schilderung der Kriegsauswirkungen
auf die Bewohner des Gerichts Appenweier und der Landvogtei Ortenau,
der hier auszugsweise wiedergegeben sei:

Mit Armseligkeiten, als Sterbet, Hunger und Krieg hat uns der allmächtige Gott
schwerlich heimgesucht und gestraft. Darüber Land und Leut zugrund gegangen, verbrannt
und von den Ihrigen entlaufen, ausgetreten und sich in das bitter Elend begeben
, mehrerteil darin verhungert und verstorben und das Vermögen, insbesondere die
liegenden Güter, nicht mehr nießen noch nutzen konnten, und danach auf heutigen
Tag der leidige Augenschein solches noch mitbringt und keinen Beweis benötigt. Als
nun aber in dieser Landvogtei sowohl Feind als Freund mit Durchzügen, Kontributionen
und anderen Beschwerden ausgesogen, verbrannt und verderbt und verheert hat, daß
sich nahezu 10 Jahre niemand sicher und beständig aufhalten konnte, hat die Bevölkerung
dermaßen abgenommen und ist so dezimiert worden, daß von 3500 Insassen in
dieser Landvogtei zuletzt nicht 400 aufzutreiben waren. Daher sind die Bürger auch
verwildert.32

7. Die Mühlenordnungen der Gerichtsmühle von 1685 und 1687

Über den weiteren Fortgang des Streits zwischen der Landvogtei und dem
Gericht schweigen wieder einmal die Akten. Eine Zeugenbefragung aus dem
Jahr 1725 legt freilich nahe, daß die 40 Viertel Getreidegült von den Gerichts-

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