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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 272
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1987/0272
die Menge auf zwei Kerbhölzern. Aus dem herrschaftlichen Kasten im Amtshof
stellte er den Müllern das Getreide für den Eigenbedarf zur Verfügung.
Alle 14 Tage wurde unter seiner Aufsicht das gesammelte Staubmehl verkauft.
Er hatte ferner auf den Zustand der Mühle und der Teichanlagen ein Auge zu
werfen, etwaige Reparaturen und Holzeinschläge wurden nach Rücksprache
mit dem Amtmann von ihm angeordnet.

8. Der Verkauf der Gerichtsmühle 1704 und die nachfolgende Wiedereinlösung

Am 30. Oktober 1704 verkaufte das Gericht Appenweier seine Mahlmühle zu
Müllen an den Bürger Erhard Kupfer aus Stollhofen.38 Kupfer hatte drei Söhne,
Hans, Erhard und Jörg, die alle das Müllerhandwerk erlernt hatten. In Stollhofen
hatte er an der Bühlott unter großen Kosten eine Mühle errichtet, auf
die er seinen Sohn setzen wollte. Durch die Bühler Linie oder Stollhofener
Schanzen und die Kriegsereignisse trug jedoch diese neue Mühle ,,nit eines
Hellers wert" ein.39 Der Kauf wurde gegen eine Summe von 2.600 Gulden abgeschlossen
. Davon sollten kommende Weihnachten 1000 fl., bis Mitte des
Jahres 1705 noch einmal 1000 fl. und der Rest bis Weihnachten 1705 bezahlt
werden. Wegen der Kriegsereignisse sicherte sich Kupfer ab: Sollte die Mühle
„durch den leidigen Krieg abgebrochen oder verbrannt" werden, sollte ihm
die Kauf summe zurückerstattet werden.40 Der Kauf mit dem Gericht wurde
auf Kosten des Käufers mit einem Umtrunk, dem sogenannten „Weinkauf"
bestätigt. Immerhin wurde Wein für 60 Gulden ausgeschenkt. Als Kupfer
nach Offenburg reiste, um sich den Kauf beim Amtsschreiber protokollieren
zu lassen, war dieser nicht zu Hause.

Unterdessen hatten auch andere Einwohner des Gerichts Appenweier ihr
Interesse an der Mühle bekundet. Es gab in den Gerichten der Landvogtei
Ortenau das sogenannte ,,Auslösungsrecht". Bei Verkäufen an Gerichtsfremde
konnten Insassen des Gerichts gegen die gleiche Kaufsumme das verkaufte
Gut einlösen und für sich reklamieren.41 Um die Auslösung der Mühle bemühten
sich der Urloffener Kronenwirt Hans Georg Stiegeler, der Appenweirer
Gerichtszwölfer Bernhard Göhring und Matthias Köchle aus Müllen, dessen
Mühle durch die Franzosen niedergebrannt und noch nicht wiederaufgebaut
war.42 Den Zuschlag vom Gericht erhielt jedoch der Müller Lucas Naßal, der
die Gerichtsmühle bereits 15 Jahre in Pacht gehabt hatte.43 Naßal hatte eine
„sehr schlechte Mühle" zu Appenweier, die nur einen Gang hatte und unter
der geringen Wasserzufuhr des Steingrabenbachs litt. Auch hatten sie die
Franzosen bei ihren Verwüstungsfeldzügen unbrauchbar gemacht. Gegen den
Auslösungsbescheid, der vom Gericht Appenweier für rechtsgültig erklärt
wurde, ging Kupfer „stante pede" in die Berufung und begann vor dem badischen
Appellationsgericht in Rastatt einen Prozeß. Kupfer kam zugute, daß
die Ortenau 1701 als Lehen dem badischen Markgrafen Ludwig Wilhelm
übertragen worden war, mithin Kupfer bei seiner eigenen Obrigkeit vor-

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