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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
67. Jahresband.1987
Seite: 273
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sprechen konnte. Der Markgraf rechtfertigte das Vertrauen Kupfers und
befahl der Ortenauer Regierung, daß er Kupfer in „profession seiner Mühle
einsetzen und ruhig darinnen erhalten" sollte. Erleichtert wurde diese Entscheidung
durch den freiwilligen Rücktritt des Lucas Naßal, der Kupfer die
Mühle überließ.

Naßal kaufte am 16. März 1710 den Platz, worauf die alte Gerichtsmühle
gestanden hatte, die schon zur Zeit des 30jährigen Krieges abgegangen war.
Der Kauf wurde über eine Summe von 226 Gulden geschlossen, diese Summe
sollte jährlich mit 11 fl und 3 Batzen verzinst werden, bis sie abgetragen war.44
Naßal baute auf dem mit „Dornen und Strauch verwachsenen und übel zugerichteten
größeren oberen leeren Mühlplatz'' eine neue Mühle — mit großen
Kosten und unter Lebensgefahr, wie er später selbst schrieb.45

Die neuerbaute Mühle florierte jedoch nicht so, wie es sich Naßal vorgestellt
hatte. Als Grund gibt er an, daß die „ausländischen" Müller von Oberkirch
und Fernach46 zum „Abbruch der Müller zu Müllen" in die Dörfer des
Gerichts Appenweier einfuhren, um Getreide zum Mahlen abzuholen. Die
Müller wandten sich an die Regierung, deren Anordnungen jedoch von dem
Gericht Appenweier nachlässig oder gar nicht ausgeführt wurden. Naßal wollte
seine Mühle, da ihm die Kosten und die ständigen Reisen nach Rastatt an den
Sitz der Regierung zu beschwerlich waren, seinem Sohn Christoph übergeben
und sich in Durbach auf seiner Erblehensmühle zur Ruhe setzen. Er trat gegen
3.500 fl. die Mühle, die in Wirklichkeit 4.500 bis 5.000 fl wert sein mochte,
seinem Sohn ab. Auch dieses Mal machte unerwarteterweise das Gericht von
seinem Auslösungsrecht Gebrauch unter dem Vorwand, man habe den Platz
gar nicht verkaufen dürfen, weil er auf ein kaiserliches Lehen zurückginge.47
Das Gericht zog die Mühle ungeachtet der heftigen Beschwerden Naßais an
sich und vergab sie zunächst in Pacht. Selbst um die 3.500 fl Kauf summe
mußte Naßal prozessieren, weil das Gericht nur den Kaufpreis für den Platz
zurückerstatten wollte. Die Landvogtei mußte mit Zwangsmitteln drohen, bis
die Restsumme bezahlt wurde. Die Mühle kam in den Besitz des Hans Georg
Pfaff.48

9. Konflikte um die Wassernutzung

Zwischen den Müllern und den anderen Wassernutzern gab es gelegentlich
Streit um das kostbare Naß.

Im März 1582 beschwerten sich die bischöflich straßburgischen Untertanen,
die auf der Rench Bau- und Brennholz flößten, über die Müller. Zum einen sei
der Teich, also das Wehr zu Müllen, erhöht worden, daß das Durchflößen
beschwerlich geworden sei. Zum andern forderten die Müller von jedem Flößer
vier Pfennige oder ein Holz.49 Sie begründeten diese Abgabe damit, daß sie
für die Dauer des Floßvorgangs die Stellfallen schließen und den Mühlen-

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